Michaelnbach
  zur Startseite
   

  Michaelnbach Geo-Topographie
  Michaelnbach Ortschaften
  Michaelnbach Karten
  Michaelnbach Ortsgeschichte
 
Michaelnbach
Ur- & Frühgeschichte
  Michaelnbach Die Keltenzeit
  Michaelnbach Die Römerzeit
 
Michaelnbach
Die Völkerwanderung
 
Michaelnbach
Die Schaunberger
 
Michaelnbach
Der Aufstand 1597
    - - - Protokoll Teil 1
    - - - Protokoll Teil 2
    - - - Protokoll Teil 3
    - - - Der Bescheid
    - - - Protokoll Teil 4
    - - - Protokoll Teil 5
Michaelnbach Die Exulanten 17. Jhd
  Michaelnbach Die Franzosenzeit
  Michaelnbach Die bayrische Grenze
   
  Michaelnbach Pfarrgeschichte
  Michaelnbach Wissenswertes
  Michaelnbach Digital-Archiv
     
  Michaelnbach Gemeindewebsite
  Michaelnbach Impressum
  Michaelnbach Datenschutz
     
     
     

Protokoll Teil 2

"Sodann dieselben neben ihrer Obrigkeit in ziemlich starker Anzahl erschienen, hat zwar Hohenfelder den Anfang gemacht mit Vermelden; er hab die Peurbach. Unterthanen auf das ausgangene Patent sammentlich erfordert, und oben wohl vermeint, sie wurden alle erscheinen, so wäre doch der weniger Theil vorhanden. Sein Begehren sey aber, daß sich diejenigen, so solche Beschwer mit Nr. 27 schreiben lassen, namhaft machen; alsdann sey er urbietig die Nothdurft darauf zu handeln, und hätt dessen Ursach, weil sie ihn neben den Seinigen im Schloß Peurbach im Aufstand belagert und übel tractirt. Daher er in allweg wissen müße, um willen sie starke Beschwer fürgebracht, wer diejenigen seyn , so sich darzu bekennen? dann sonsten sollt er die Beschweren verlesen lassen und ihn selb Gegentheil machen, wurde ihm solches beschwerlich fallen. Er wollt auch selbst nicht gern, daß die Unschuldigen, deren gar viel Peurbach. Unterthanen zu finden, so um diese Beschwer wohl gar kein Wissen tragen, zugleich gestraft werden."

"Und weil man dann Nachfrag gehalten, ob vielleicht Peurbacher Unterthanen in Pendorfer-Pfarr wären, haben sie die Unterthanen doch um keinen dits Orts wissen wöllen, mit lautern Vermelden, daß, weil kein Peurbacher Unterthan in dieser Pfarr nicht zu finden allein der Schreiber geirrt haben müßt."

„Weil aber Niemands sich in genere (allgemein) darzu bekennen wöllen und aber stark im Anfang dieser Beschwer Meldung beschieht, daß 40 Unterthanen von ihme Hohenfelder in die Gefängnuß gelegt worden, als hat man deßwegen, wer dieselben gewest, Erkundigung gehalten, und sich befunden, daß dieselben aus dem Sixten-Amt gewest. Dahero dann daraus Bernhard Hengstberger, Hans Mairhofer bei Niedernbach und Andre Mayr zu Puchberg, welche zuvor als Radlführer alhie im Schloß eingezogner gelegen, erfordert und wie es mit dieser Verhaftung zugangen, wann dieselbe beschehen? nach Nothdurft examinirt und befragt worden."

"Darüber sie sowohl auch die andern Anwesunden aus den Sixten-Amt dann ausgesagt; — es wäre ungefährlich bei 4 Jahren, bald nachdem Herr Hohenfelder die Herrschaft Peurbach erkauft, daß sie zu ihm gen Aistersheim kommen und ihn gebeten, sie bei dem Alten verbleiben zu lassen und ihrer mit der Steigerung zu verschonen. So haben sie doch bei ihm hierinnen nichts erhalten können, sondern durch ihn damalen denselben anzeigt worden: er Hab die Herrschaft theuer erkauft, derohalben er auch sein Einkommen bedenken müsse. Ueber welches sie dann sich wiederum nach Haus begeben und solches ihren Benachbarten angedeut. Hernach hätt sich begeben, das dann auf jetzt künftigen Ostern 4 Jahr seyn wird, daß er Herr Hohenfelder dieß Amt fürgefordert und ihnen fürgehalten sie sollten ihre Herrnforderung und Gaben ausrichten. Darauf sie sich dasjenige was von Altersher gebräuchig gewest, zu reichen erboten, benebens auch anzeigt, daß ihnen unmöglich sich steigern zu lassen. Er hab aber damaln mit Ersteigerung im Robotgeld ihnen zugesetzt, und wäre oft einem um 2ß auch weniger und mehr Robotgeld angelegt worden. Die sich nun dieser Auflag geweigert hätten, wären in den Verhaft genommen worden, wie auch deren so eingelegt worden bei 43 gewest und sie anderthalben Tag in Verwahrung gehabt, wär auch dieß in der Antlaß - oder Charwochen beschehen. Man hätt ihnen zwar kein Atzung geben sondern hätten das Brot um ihr eigen Geld müssen erkaufen. Da sie auch des Verhaft erlassen worden, hätt jeder Unterthan 6 kr. dem Gerichtsdiener Stockgeld geben müssen, wie man sie aber eingelegt, hätt Pfleger ihnen bedroht, sie werden mit umgehen, daß ihnen die Köpf über die Klingen springen müssen."
„Dabei sie auch gemeldt, sie hätten hiervor kein gemessene Robot gehabt, und über zwei oder dreimal jährlich nicht gerobot, außer des Schloßgebäu; unter dem Wahlmüllner aber, so selbiger Zeit des jungen Herrn zu Starhemberg Pfleger gewest, hätt' man ein Robotgeld angeschlagen, also daß auf einem Fahrenden 12 oder 14ß an einen Gehenden aber aufs meist ein Gulden geschlagen, und wär auch mit der Robot und Robotgeld umgewechslet worden, also zu verstehen; wann sie ein Jahr das Robotgeld geben, hätten sie im andern Jahr die Robot verrichten müssen. Es hätt' auch Herr Hohenfelder den Holzdienst gesteigert."

"Weil aber der Namen, die gefängnußt worden wären, zu wissen für ein Nothdurft gehalten worden, haben sie dieselben zum Theil anzeigt, und seyn nämlich diese (etliche 20 Namen)."
„Als man nun dem Herrn Hohenfelder ihr der Unterthanen im Sixten-Amt beschehene Aussag fürgehalten, hat derselb erstlich begehrt zu bedenken, daß kein Peurbacher Unterthan in Pendorfer Pfarr sey, und weil sich dann Niemands daraus find; wär er von der Klag und diesen muthwilligen Unterthanen ledig. Weil aber die Herrn Commissarien sich ihrer angenommen und diese für die Klager halten, möge er ihrs gönnen, erschein auch hierauf und könnt leiden, daß dieß zu ihrer Besserung gereiche."
„Anfänglich captivitatem
(die Gefangennahme) betreffend, sey dieselb nicht einkommen, als ein Beschwer, vielmehr als ein Gschicht. Darauf er sie zu fragen begehr, ob dieß ein gnugsame Ursach seye; daß sie aufgestanden und im Aufstand ihn an Leib und Gut, Ehr und Leumuth (sic)(dadurch) angriffen, ihn und sein Gsind von einander gescheiden also, daß er ihnen und sie ihm einige häusliche Treu nicht erzeigen kiinnen, sowohl auch mit solchem Gwalt sie und ihre Mitverwandten als anderer Obrigkeiten Unterthanen itm und ihrer k. Majestät Schloß Pfleger zu Linz zugesetzt und benöthigt, daß sie aus dem Schloß Peurbach, sowohl als sein Pfleger zu Salvirung ihrer Person begeben und den nächsten Tag hernach beede sich gen Linz verfügen müssen."

"Andern weil die Beschweren ein Generalität auf sich haben, so beruhe dieselb nicht in ihrer mündlichen Relation, sondern sey vielmehr in dem Libell (Klageschrift) einkommen. Begehr demnach zu wissen, ob dieselb ihr Klag zu gemeiner General-Beschwerung beschehen? und da sie dessen geständig; bitt er mit diesen Leuten nichts abzuhandeln, sondern die ganz Abhandlung auf die andern Unterthanen sammentlich zu ziehen."
„Dritten die Carceration
(Einkerkerung) der 43 Unterthanen bestehe er, und sey Hengstberger einer darunter gewesen. Er bitt sie aber zu vernehmen, von wem sie Gewalt gehabt: ob sie für sich selb zu ihn kommen oder wer sie zu ihm geschickt? Da sie selb kommen, wären sie eigner Aufruhr halben suspect gewest. Begehr demnach auf diesen Fall zu fragen: wer die seyn so zu ihm geschickt worden, als dann dieselben abzusondern, damit sie sich nicht mit einander bereden kunnten."
«Vierten alle zu erfordern, die sie geschickt, und zu vernehmen: ob sie die so zu ihm zu kommen erbeten, oder sie selb berufen haben? und insonderheit den Hengstberger deßwegen zu besprechen und ferner zu fragen, zum Fall er Hohenfelder hierüber ihrem Begehren nach nit Bescheid geben würde, was sie folgends fürzunehmen entschlossen gewest? Benebens auch Herr Hohenfelder vermeldt, daß er auf diese Punkt darum Bescheid begehr, weil er an vielen Orten gleichwohl unverschuldter Sachen hören müssen, als wenn er ein Ursacher des Aufstands wäre, daran ihm aber Gwalt und Unrecht beschehe."
„Zudem auch bericht, daß es ein Ungrund sey, daß sie sich in der Gefängnuß gefröhrt haben sollen, da es doch ihrem selb Bekennen nach um österliche Zeit gewest; denn sie allein in ein sauberes Gwölb wegen ihres trutzigen Muthwillen gesperrt worden, er auch sie über ein halben Tag oder 8 Stund daselb nicht liegen lassen, wie auch dieß ein Ungleichheit wäre, daß er sie gehüngert hätte, sintemal sie allein etlich Stund daselb enthalten worden, und vermein nicht, daß er mit solcher Verhaftung was sträflichs gehandelt, um daß ihnen darzu, indem sie sich so muthwillig im Schloß erzeigt, und daß sie auch die andern Unterthanen vom Gehorsam abgehalten wollen, hohe Ursach geben worden."
»Auf welches die Unterthanen ferners befragt worden ob sie incarcerationem zum Aufstand Ursach genommen? die gleichwohl darauf erstlich sich schier dahin verlauten lassen, als wann dieselb theils ein Ursach ihnen zum Aufstand geben; aber doch sich endlich dahin erklärt, daß sie durch diesen Verhaft nicht, sondern vielmehr wegen der Steigerung sie und andere Unterthanen zum Aufstand bewegt worden; weil insonderheit weder Bitten noch gute Wort nicht helfen wollen."
»Zum andern deuten sie an, daß sie nicht allein, sondern auch die andern Aemter bei der Herrschaft beschwert worden."
«Zum dritten meldt Hengstberger; er wäre nicht für sich selb zum Herrn Hohenfelder kommen, sondern von denen 3 Ämtern als das Amt Natternbach, Amt St. Sixt und dem Amt im Deich, darunter auch etliche aus dem Amt St. Agatha gewest darzu erbetten und sammt neunter zu ihm geschickt worden.«
«Vierten hätt' er sich nichts zu erinnern, wessen sie die Unterthanen entschlossen, auch von ihnen nicht gehört, was sie fürzunehmen Willens gewest.«
«Da man nun Herrn Hohenfelder dieses kürzlich angezeigt, hat er hierüber selb bericht; es wär nicht vhn, daß noch zu Anfang damaln er die Herrschaft allererst erkauft, ihr neun zu ihm gen Aistersheim kommen, und ihn gebeten, sie bei dem Alten verbleiben zu lassen. Darauf hab er ihnen nicht allein glimpflich andeut, daß er die Herrschaft Peurbach um hohes Geld erkauft; sondern ihnen auch vermeldt, daß sie der Robot nicht befreit auch nichts gewiß oder gemessenes hierin gehabt; sondern wäre, wie ob verstanden, daß Tagwerken simpliciter in ihren Briefen begriffen. Daher sie sich dieses geringen« Robotgelds nicht zu beschweren hätten.«
«Was die Gefangnuß anlang, wär er verstanden, daß sie dieselb selbs mit ihren ungelegenen trutzigen Reden geursacht und sag nochmaln semel pro semper („Ein für allemal“), daß sie nicht anderhalben, viel weniger zween Tag, sondern über 8 Stund in Verwahrung gewest wären. Bericht auch Pfleger, daß sie um 9 Uhr morgens eingelegt, hernach aber abends um 6 Uhr wieder ausgelassen worden wären und kunnten sein des Pflegers Furgeben nach mit Wahrheit nicht sagen, daß einer ein Schaden empfangen. Er Pfleger hätt' auch selbigen Abend die Gelddienst von ihnen eingenommen."

"Und weilen die Sachen also und nicht anderst geschaffen wäre, so begehr er die Unterthanen dahin zu halten lauter zu bekennen und die pur lautere Wahrheit auszusagen, weßwegen der anno 1595 den ersten Oktober fürgangne Aufstand erfolgt, und ob er allein daher geflossen, daß er ihnen das Robotgeld ein wenig erhöhen wollen, welches doch auch hernach, da er diesen ihren Widerwillen gespürt, eingestellt worden wär, wie denn alle 4 Aemter bisher mehrer Robotgeld nicht, als hievor gereicht hätten."

"Daneben aber Pfleger sich wegen der beschuldigten Red, daß ihnen die Köpf über die Klingen springen müssen, sich etlicher Massen entschuldigt, anzeigend, daß er ihnen damaln, wie mit ihnen wegen des Robotgelds gehandelt worden, freundlich zugesprochen, und sie dahin ermahnt, weil allein 2 oder 3ß auf einen geschlagen würde, daß sie solches verwilligen wollten; sie aber da entgegen nicht allein fürgewandt, daß dies ihr äußerstes Verderben seyn würde, sondern auch noch die andern, die solches verwilligen wöllen, abwendig gemacht, sichtlich mit gar vielen ungelegensamen Worten vernehmen lassen."

"Darüber er ihnen ja was zugeredt, daß ihnen solche Widersetzlichkeit nicht gebühr, und sollten sich was gehorsamer verhalten; sie aber darüber je länger je gröber worden. Darauf er warnungsweise ja unter andern vermeldt, es werde was anders darunter stecken, ein Aufruhr vermeinend und möcht ihn auch was Übels daraus entstehen; da sie nicht nachlassen wurden, möcht es etwa einem den Kopf gelten. Welches er nit böser Meinung, sondern allein zu ihrer Beruhigung geredt hätte. Da er aber auch Anleitung geben, wie man auf den Grund des Aufstands halber kommen möchte, und angedeut, daß nemlichen den ersten Oktober anno 1595 die Unterthanen über die Donau in eilf oder zwölf stark, darunter auch der Hengstberger einer, der die ganze Beschaffenheit zu erzählen wüßt, gewest kommen; — und ob er wohl strag dieser Zusammenrottirung fürkommen, und sie die Unterthanen stillen wöllen, wär ihme doch der Weg verlegt und zeitlich gewarnt worden, sich dits Orts nicht in Gefahr zu setzen."

"Nach solchem Heugstberger fürgefordert, ihme zugesprochen und ermahnt worden, den ganzen Handel, wie sich dieser Aufstand mit seinen Umständen angefangen und fürgeloffen zu erzählen. Welcher dann hierüber angemeldt, daß es jüngst verschienen Michaelis 2 Jahr gewest, daß Wolf Inzinger im Amt St. Sixt... zu ihme kommen mit Anzeigen, daß er und andere mehr, darunter der Steininger unter Peurbach und Fink zu Traun Engelhardszeller-Jurisdiction wären anhalb der Donau im Mühlviertel gewest, und hätten vernommen, daß dieselb Bauern ihre Beschweren wider ihre Obrigkeiten bei ihrer k. Majestät anbringen wollten, von denen sie angesprochen worden, zum Fall sie Beschweren hätten, sollen sies ebnermassen auf das Papier bringen; und ihme benebens befohlen, den andern Benachbarten dieß also zu entdecken, inmassen ers auch andern vertraut hätte. Folgenden Sonntag hernach wäre er Jnziger abermaln zu Neukirchen ihm zur Hand gestoßen. Allda hätten sie miteinander neben etlichen mehr, wie dann ihrer bei 40 gewest, beim Püchler im Wirthshans verlassen: Sie wollten wieder ihr etlich über die Donau schicken und sich gründlich erfragen, ob sie Brief und Freiheiten, wie das Geschrei gangen, hätten, ihre Beschweren anzubringen? auch da dieselben vorhanden, alsdann davon Copie begehren: — inmassen dann damaln zugleich geschlossen worden, daß allein ihr 6 hinüber verreisen sollen. Es wären aber ungeacht dieses Schluß ihr eilf hinüber (die Namen derselben). Als sie nun zu Pfarrkirchen ankommen hätten sie daselb bei der Gmein ihr Nothdurft durch Doppler, so zu ihrem Fürsprech gebraucht worden, fürbringen lassen, und wäre damaln diese Befragung fürgeloffen: ob sie ihre Beschwern in die Feder zu bringen, noch gesinnet, oder dieselben bereit verfaßt wären? Darauf sie daß es schon beschehen wäre, Bescheid erlangt. Ueber welches sie sich wieder über die Donau begeben und den 4 Aemtern als nemlichn dem Amt Natterbach, Amt St. Sirt und dem Amt im Deich, also auch dem Amt St. Agatha, welche alle der Herrschaft Peurbach unterworfen, ihrer Verrichtung Relation gethon. Sie, die Unterthanen, wären damaln mit kleinen hackeln zu Neukirchen zusammenkommen; folgendes Tags hätten sie sich, weil sies in ihrer Berathschlagung für besser befunden, zu Wazenkirchen aus 15 Pfarren, darunter auch anderer Herrschaften Unterthanen gewest, mit Wehren zusammen verfügt und selbigsmal verbunden, bei einander zu stehen und zu halten."

"Ihre Bundnuß und Aufstand hätten die Freigeld und andere Herrenforderung verursacht, und wären nicht allein sie die Peurbach. Unterthanen sondern auch anderer Herrschaften Unterthanen in diesen Handel verwandt gewest; auch diese ganze Unruhe aus dem Mühlviertel kommen. Er, Hengstberger, hab in der Eschenau, auf Schebelberg, Bruck und Neukirchen die Ansag verricht; Doppler hätt sein Weg aber auf ein andern Streif genommen und die Ansag gehen lassen. Dabei ebenfalls bekannt dieser und andere angeweste Unterthanen, daß sie ein halb Jahr zuvor, insonderheit wenn sie der Käuf wegen ins Mühlviertel kommen, wohl miteinander ihrer Beschwer halber geredt, bis doch die Sachen zum Aufstand ausbrechen."

"Sonsten haben sie, die Unterthanen, sammentlich bericht daß dieser Aufstand erst anderthalb Jahr nach beschehenem Verhaft erfolgt und wegen der Gefängnuß nicht, sondern aus andern Ursachen beschehen."

Weiter zum Protokoll Teil 3 >>>
Download des Artikels