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Protokoll Teil 4

"Ferner ist sub Nr. 3 Georg Gruber zu Grub, in dessen Beschwer begriffen, daß er Steur und Dienst 5 f gebe, fürkommen, und angezeigt, daß er dicß zu schreiben nicht befohlen; dann er allein für Steur und Dienst 5 ß reiche, damit er zufrieden; wie er denn auch des Rüstgelds wegen kein Beschwer."

Sub Nr. 32 ist erschienen Wolf Baur, anzeigend, daß er anfänglich ja nur 12 ß geben; hernach aber wär er auf 20 ß gesteigert worden; und sey diese Steigerung nicht von jetziger seiner Obrigkeit, sondern noch von weilend Hrn. Gundacker von Starhemberg vor 25 Jahren (i. e. 1572)."

"Im Freigeld sei er bisher von seiner Obrigkeit nicht beschwert, hät von dem Gut, so er von seinen Kindern pr. 500 f erkauft 50 f Freigeld eingefordert und wär ihm dasselb auf 20 f gelassen worden."

"Das Robotgeld hätt' Hr. Georg Achaz v. Starhemberg aufgeschlagen. Zuvor sie gerobot und bisweilen ein Weinfuhr gethan, war ihnen auch zum Bauen, Heugen, Schneiden angesagt worden, inmassen sie dann ein oder anderes Burgrecht, das Gründ gehabt, gearbeit."

"Also wär er auch wegen des Freigelds 6 f so er von einer Wiesmad, das um 60 f geschätzt worden, nicht beschwert, dann er nichts anders als die Gebühr dießfalls gereicht."

"Schließlichen zeigt er an, daß er auch wegen des Rüstgelds kein Beschwer oder Klag — und Hab dieses alles aus Antrieb der Gmein schreiben lassen."

Sub Nr. 36 seyn Lorenz im Helberg und Lienhart daselbst also auch der Müllner im Tnieth — all 3 in Neukircher Pfarr seßhaft — erschienen, und zeigt Lienhart an, daß ihm 4 ß Steur durch jetzige seine Obrigkeit angeschlagen worden, dessen gleichwohl Hr. Hohenfelder geständig mit Vermelden, daß er und Lorenz gar geringe Dienst auf ihren Lehen hätten, und billig nicht Steur frei seyn kunten. Weil man aber mit ihme Hohenfelder gehandelt, die Steur, also auch im Robotgeld 15 kr. nachzusehen, hat er sich zwar erklärt, er wölke deren jeden 2 ß aus der Steur Nachlaß thun, und das Robotgeld zugleich fallen lassen, — doch sollen sie 2 Täg, den Auszüglern gleich roboten. Deß sie dann verwilligt und mit Dank angenommen."

"Also seyn schließlichen Georg Brunner, Georg Mayr zu Merredt, Hans Shwertferch, die gleichwohl in denen schriftlichen Beschweren nicht einkommen, — alle 3 im Amt vorm Wald seßhaft in das Verhör erschienen, deren einer ein Erbbrief von Anno 1554 — darinnen er alles Freigelds und Zustands und dergleichen Gaben mehr entledigt; die andern Beede auch zween absonderliche Brief, darinnen aber einiges Freigelds gleichwohl nicht Meldung beschieht, daß ihnen die Verkaufung aller Grunddienst und aller Grundobrigkeit von Hrn. Graf Wolfen zu Schaumburg sub eodem dato (unter gleicher Annahme) erfolgt."

"Darüber nun Hr.Hohenfelder bericht, daß er, Hr.Graf Wolf dieser Verkaufung nicht befugt, aus Ursachen, daß er dieser Güter allein salva proprietate Usufructuarius (nur zur Nutzung innegehabt) gewest. Dannenher an der Gülten von ihm nichts verkauft werden künnen, dann erstlich hätt Hr. Graf Wolf seinem Sohn seine Güter übergeben und ihme licentiam testandi (Genehmigung zum ausstellen) noch anno 1549 ertheilt; darüber er auch testirt, und als Vater dasselb Testament confirmirt. Als aber er, Hr.Graf Wolf, wahrgenommen, daß er des Guts entsetzt und ihn zum Theil die Uebergab gereut, seyn pectirt worden, daß er der alt Graf die Mäßigung von den Gütern ad dies vitae (auf Lebenszeit) haben soll. In dieser Zeit Hab wohlgedachter Hr. Graf zwar die Gült verkauft. Da er nun abgestorben und der jung Graf den Hrn. Gundackcr von Starheinberg zum Erben eingesetzt, und derselb über sein Ableiben die Herrschaft angetreten, hab er Hr. von Starhemberg das Freigeld, sowohl auch die Robot eingefordert; die sich aber derselben verweigern. Und darüber ihn etliche Unterthanen deßhalben beklagt, habe er doch die Sachen gegen ihnen ausgeführt, und sey durch ein noch Anno 1573 bei der Landeshauptmannschaft ergangenen Abschied und der N.Oe. Regierung darüber Anno 1575 erfolgten Deklaration, welche Documenta er fürgelegt, er, Hr. Beklagte, absolvirt worden. Weil nun dieselben Vogtholden wider ihn Hrn. von Starhemberg mit ihren von Graf Wolfen habenden Briefen nicht gelangen können; also werden auch diese in simili, da es zu rechtlichen Austrag kommen sollt, nicht gelangen können. Da sie ihn nun Sprüch dießfalls nicht erlassen wöllen, stehe ihnen solches an Ort und End es sich gebührt, zu thun bevor. Einmal künne er sich deßfalls in Güt außer Erkanntnuß nicht einlassen."

Dabei es dann verblieben, und sie, die Unterthanen dits Orts auf das Landshauptmann. Gericht gewiesen worden."

"Weil auch Hohenfelder sich beschwert, daß ihm als Obrigkeit von den Unterthanen kein Anfeilung der Victualien beschehe, wie auch da er etwa der Unterthanen Kinder zu Diensten bedürftig, gegen Machung gebührlich er Besoldung nicht haben könne, da doch desthalben in beeden Artikeln ausdruckliche General, wie sich dießfalls die Unterthanen gegen den Obrigkeiten zu verhalten, vorhanden; — als hat er begehrt, in den Vertrag diese zween Artikel einkummen zu lassen, und destwegen Fursehung zn thun, damit er deren Inhalt sowohl als andere Obrigkeiten genießcn möge. Als ist ihm solches mit Vorwissen der Unterthanen verwilligt, und diese beede Artikel dem Vertrag einverleibt worden."

Und so dann die Unterthanen über die Fragstuck befragt, haben dieselben ausgesagt, daß sie die Wahren erlegt; sich auch befunden, daß die in denen 4 Aemtern vorm Wald, fast die ersten im Aufstand im Hausruckviertel gewest; darunter denn Hengstberg er, Wibmer, der alt Doppler nicht die wem'gisten, so sich zurAnsag und Weiterung des Aufstands gebrauchen lassen. Derentwegen auch dieselben eingezogen, und auf das kais. Schloß alher gen Linz geantwort, doch hernach gegen Caution ausgelassen worden."
Zur Vergleichung möge auch noch die Untersuchung der Herrschaft Aistersheim, welche dem nemlichen Besitzer, Achaz V.Hohenfeld, zugehörte, Platz finden.

"Hr. v.Molart, Zott, Vitzdom, Dr. Seeauer, Hegemüller.
"Anheut dato den 29ten Decemb. anno 1597 ist Achaz Hohenfelder auf die ausgangne Patent und Citationsschreiben mit allen seinen Unterthanen gen Aistersheim rc. gehörig, die sich beschwert, vor den k. Hrn. Commissaren erschienen rc. rc."
Und seyn anfangs sub Nr. 1. 2. die Aistersheim. Unthanen in Pramkircher-Pfarr, als Paul Irringsdorfer und Thoman Raintaler fürkommen. Darauf Irringsdorfer ein altn Brief, so auf Ramberg laut ohn Sigill fürbracht, und will damit beweisen, daß er kein Robotgeld zu geben schuldig."

"Darauf aber Hr. Hohenfelder wider diesen alten Brief excipirt,
daß derselb erstlich kein Sigill; - andern, daß er nicht auf Rambstall, sondern Ramberg laute; - dritten, daß das Gut Ramberg anjetzo unter Passau gehörig, und das dann Unterthan selb geständig gewest; - vierten hat gedachter Hohenfelder auch ein Register von anno 1517 ausgehend, so seinem Anzeigen nach, seiner Ahnfrauen zugehörig gewest, fürbracht, daraus erscheint, daß 3 unterschiedliche Güter im Rambtal, davon er, Unterthan, eins Hab. Und weil dann bei so beschaffen Sachen abzunehmen seye, daß er, Unterthan mit Ungrund fürkomme, auch noch wohl andere und jüngere Brief bei sich hätt, begehr er dieselben fürzuweisen ihn anzubefehlen. Ueber welches dann der Unterthan anzeigt: er Hab 2 Gütl im Ramtal; eins hab er ererbt, das ander aber vor 10 Jahrn erkauft und müß 7 ß 14 Pf. von einem dienen, benebens auch bekennt: er hab zween unterschiedliche Brief, aber gleichwohl nicht bei Händen; waren beede Gütl Ueberlend, und besitz dieselben nicht mit Ruck."

"So dann die Herren Commissarien befunden, daß Unterthan mit berührtem seinem alten Brief nicht gelangen können, als welcher weder auf ihn, noch sein Gut laut, Herr Hohenfelder aber den Dienst mit seinem Urbario beigebracht, als ist er hierüber abgewiesen worden."

"Robotgeld betreffend bericht Herr Hohenfelder; weil er der Robot nicht bedürftig, hört' er allererst vor 3 Jahren das Robotgeld angeschlagen und geb von jedem Gut 12 ß, so in Summa 3 f bringt. Zuvor ehe Hohenfelder Peurbach kauft, hätt' er Unterthan das Feldbau neben andern verrichten müssen, und bringt Hr. Hohenfelder ein Robotregister von seines Vaters Brüdern, Michael Hohenfelder, ausgehend für, daraus sich find, daß noch bei seines Vettern Leben, sein, Unterthans Guts voriger Inhaber die Feldrobot neben andern 31 Unterthanen verrichten müssen. Wäre demnach zufrieden, daß er diese alt gebräuchige Robot noch verficht und begehr ihm das Robotgeld in wenigisten nicht zu zueignen; hätt' ihnen, den Unterthanen auch noch hievor an die Wahl geben, ob sie dieselb selb verrichten, oder aber verlöhnen wöllen. Ueber welches Unterthan freiwillig bekennt, er hab zwar zuvor auch etlichemal die Robot verlohnt, und einem 12 ß darfür geben, der sie an seiner Statt verricht; und hätt' zwar diese Beschwer nicht schreiben lassen, da ihn nicht die Ausschuß darzu angewiesen hätten. Darbei dann Hohenfelder vernieldt: er begehre nichts anders, dann daß Unterthan sein Kaufbrief fürbringen thäte, würde sich alsdann der Grund, wie dießfalls die Sachen wegen des Diensts und Robot beschaffen wäre, befinden."

"Im Freigelds Artikel hat Unterthan anzeigt, daß zwar Hohenfelder das Freigeld vom Kauf genommen, wie ers auch selb geben; darwider er dann kein Beschwer hab; das Freigeld aus der Obrigkeit aber wiß' er nicht, daß dergleichen unter dieser Obrigkeit gereicht wäre worden; hätts auch zu schreiben nicht befohlen."
"Darüber aber Hohenfelder anzeigt: er hab bei der Herrschaft Aistersheim nie kein Freigeld aus der Herrschaft genommen; bitt sich aber bei der kaiserl. Resolution handzuhaben. Im übrigen auch weil Unterthan unfüglich wider ihn klagt, ihme Abtrag zu thun."
»Also bericht auch Unterthan, daß er 9 ß Rüstgeld von einem Gütl geben, damit er gleichwohl, weils ein gemeine Anlag, dieser Zeit nicht beschwert sey, und erklärt Hohenfelder dieß dahin, daß er zwar im dreifachen Anschlag 9 ß Rüstgeld gereicht, weil von Anno 96. 97   12ß von jeder Feurstatt gereicht worden, in dem einfachen Anschlag hätt er allein 3 ß gereicht — das er dann hierauf zu protokolliren gebeten."

Thoman Raintaler zeigt an, er hab ein Gütl und sey das dritt' im Rambtal, dien gleichfalls 7ß 12Pf., wie dann sein Kaufbrief darauf laut, den er gleichwohl bei sich nicht gehabt, mit dem fernern Vermelden, daß er weder im Dienst noch Robot nicht gesteigert, sondern man hätt ihn bei denen Herrenforderungen, so seine Vorfahren geben, verbleiben lassen; hab auch also kein Beschwer. Und weilen dann dieser Unterthan kein Beschwer gehabt, sondern sich erboten seine Herrenforderungen fürderhin unweigerlichs zu reichen, hat mans dabei verbleiben lassen."

Diese beede Unterthanen haben zwar ihre Wehren gen Wels erlegt und bekennt, daß sie zum Angriff nach Grießkirchen kommen, aber nicht Hand angelegt, sondern hätten allein das Schießen gehört, dabei auch ausgesagt, daß sie zur Beschwer, die ihnen der Schulmeister zu Pram geschrieben, wegen des alten unbesiegelten Brief Ursach genommen; und war der Gewalt enhalb der Donau an sie kommen, der sie mit aufgetrieben; hätten sonsten seit der kais. Resolution allen Gehorsam geleist, wären auch von ihrer Obrigkeit darüber nicht beschwert, noch wegen der angebrachten Beschwerung gestraft worden. Darauf dann die Unterthanen sich hinführo alles Gehorsams und weiteren Aufstands zu enthalten, zugesagt."

Sub Nr. 2 seyn die Unterthan Sebastian Hubner und Sebastian Kranzelberger, die sich des Rüstgelds beschwert gehabt, nicht erschienen, dabei Lienhart Schachenreiter, daß denselben das Patent sowohl als andern durch Wolfen Mairhofer in seinem Beiseyn, darum sie citirt, fürgehalten und sey dieß den 26. Decemb. beschehen."

In Wallerer-Pfarr.

Die Beschwer sub Nr. 3 darinnen Georg Gruber zu Grub Dienst und Steur schreiben lassen, gehört unter die Herrschaft Peurbach, und ist derselb Unterthan damaln nicht gegenwärtig gewest."

In Gebolzkircher-Pfarr mit Aistersheim.

"Sub Nr. 4 seyn die Unterthanen alle erschienen, so diese Bschwer schreiben lassen, die zwar wegen Erhöhung der Steur, Freigeld vom Todtfall, Rüst- und erhöhten Robotgeld beschehen; sie bekennen aber, daß sie hierinnen nicht beschwert, wie auch sie, die Unterthanen kein Freigeld vom Todtfall bei der Herrschaft Aistersheim niemaln geben hätten, als auch kunnten sie im Robotgeld, deren jeder allein 12ß reiche, kein Beschwer fürwenden und wären also damit zufrieden, mit dem Erbieten, daß sie das Rüstgcld auch wie andere, weil es zur Beschützung des Vaterlandes angesehen, reichen wollten, und wüßten sich nicht zu erinnern, daß sie diese Bschwer, insonderheit wegen des Frei- und Robotgelds zu beschreiben befohlen; —und da auch gar was beschrieben worden, wäre es doch aus Antrieb der Gmein beschehen."

"Und weilen dann die anwesunden Aistersheim. Unterthanen, die ihre Beschwer wegen der Dienst und Robot schreiben lassen, sich ausdrucklich erklärt, daß sie in denselben nicht beschwert, sondern sowohlwegen des Dienst, als der alten Robot und Robotgeld wohl zufrieden wären, — inmassen dann Lukas Pramsperger lauter vermeldt, daß er wegen des Hofzugs nichts zu schreiben befohlen. Dabei es damaln verblieben, und ist aus Ursachen des eingefallnen Neujahrsfest die fernere Handlung auf den 25. Januarii dits Jahrs verschoben."

"Darauf dann Leonhard Schachenreuter, Hans Hebner zu Percham am halben Reitinger-Hof, also auch Stephan Reitner auf dem andern halben Reitinger Hof von wegen der Unterthanen im Hofamt Aistersheim, die mit ihren Beschwerungen sub Nr. Z. 4. 5. 7. 13. IS. 16. 17. 18. 25. einkommen als vollmächtige Gewalttrager erschienen, anzeigend, daß ihnen denen Unterthanen das Patent wäre fürgehalten und dabei durch Hohenfelder ermahnt wären worden, für die Hrn. Commissarien zu erscheinen. Über welches sie dann gemeldt, daß sie keine Beschwcren hätten und wären auch diejenigen Gaben, so unter ihrem Namen einkommen, zu schreiben nicht befohlen worden, und daher sie 3 gebeten, sich ihrentwegen hieher abfertigen zu lassen; sie wollten ihnen Schein zustellen, darinnen auch bekennen, daß sie wider ihr Obrigkeit einige Beschwer nicht haben, und daß viel und oftmals in ihren Schriften anders als ihr Wille gewest, geschrieben worden. Ueber welches sie drei ihnen dann zugesprochen und bei ihren Treuen und an Eidesstatt befragt; ob solches ihr freier Will und Meinung sey, und ob sie nicht gedrungen wären, ihre Beschwerungen also fallen zu lassen? Darauf sie sich aber nochmaln erklärt hätten: Es war ihrer aller freier und ungezwungener Willen und Meinung, dabei auch lauter vermeldt: wofern sie 3 von den Herren Commissarien gefragt würden, an Eidsstatt dießfalls ihrentwegen auszusagen. Darüber auch jedweder Unterthan ihn darüber die Hand geben. Ueber welches sie ihnen den Unterthanen sammentlich zugesprochen: Wer hierwider aus ihrem Bedenken und seinem Beschwern nachkommen wollt, derselb solches zeitlich melden solle, damit ein solcher aus dem Schein abgethan werden möge. Dessen aber ungeacht sie geschrien, und einhellig sich vernehmen lassen, daß sie von ihrer Obrigkeit nicht beschwert worden, und derhalben denselben weiter nachzusetzen nicht gedacht wären.

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