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Die Entstehung der Hausnummern
&
die theresianische Seelenkonskription


(Konskription lat. conscribere, zusammenschreiben, sammeln - bezeichnet die Aushebung der gemusterten männlichen Bevölkerung eines Landes zum Wehr- oder Kriegsdienst auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht im Gegensatz zu der Anwerbung und dem Aufruf Freiwilliger.)
Wie viele Häuser wirklich im ihrem Herrschaftsgebiet standen wussten vor der ersten Volkszählung meist nur die Abgaben und Zehent einhebenden Grundherrn. Diese wiederum bedienten sich eines Amtmannes, meist ein hier wohnender Bauer zu dem der Grundherr volles Vertrauen hatte, der die Anzahl der hier lebenden Leute kannte, über die Ertragslage der steuerpflichtigen Häuser informiert war, deren Abgaben einhob und dafür einen Teil abbekam. Dem Staat hingegen blieben die tatsächlichen Zahlen meist verborgen. Die Rekrutierung von Soldaten, Pferden und Fahrnissen war im Kriegsfall für den Staat genau so wichtig wie die Beschaffung der nötigen finanziellen Mittel. Um genauere Zahlen über den tatsächlichen Bestand an Häusern und Seelen (Bewohner) in der Monarchie zu erhalten gab es erste Ansätze für die Nummerierung der Häuser bereits im Mai 1753.
Der siebenjährigen Krieg vereitelte das Vorhaben, kostete in der Monarchie aber 140.000 Soldaten und 160.000 Zivilisten das Leben und dem Staat jede Menge Geld und so nahm man zehn Jahre später das Vorhaben die Häuser zu nummerieren, erneut in Angriff. Im Jahr 1763, wurde eine Schuldensteuer eingeführt um die durch den siebenjährigen Krieg enorm gestiegenen Staatsschulden zu begleichen. Bei dieser als Kopfsteuer bezeichneten Abgabe war für jeden Erwachsenen und für jedes Kind ein bestimmter, sozial gestaffelter Betrag festgesetzt. Die Höhe der eingenommenen Steuern blieb allerdings weit unter den erhofften 2 Millionen Gulden. In Folge dessen überprüfte die Hofkammer die praktizierte Steuereinhebung der Grundherrschaften und stellte fest dass grundherrschaftliche Beamte den staatlichen Behörden Seelen vorenthalten. Durch zu niedrige Angaben über die Zahl der Einwohner reichten die Grundherrn nur einen Teil der eingehobenen Steuern an den Staat weiter. Als Antwort auf die Frage, welche Möglichkeiten es gäbe, der verschwiegenen Seelen habhaft zu werden begann 1767 in Tirol und im damaligen Vorderösterreich die Hausnummerierung. Dies war der Auftakt zur flächendeckenden Seelenkonskription.

 
Theresianische Seelenkonskription und Hausnummerierung
 
Im März 1770 begann die größte Volkszählung, die es in der Monarchie je gegeben hat. Um sicher zu stellen, dass kein Einwohner und keine Einwohnerin ungemeldet bleibt, ordneten die Behörden gemeinsam mit der so genannten "Seelenkonskription" noch eine zweite Maßnahme an; die Nummerierung sämtlicher Häuser in Österreich und Böhmen.
Diese Seelenkonskription hatte nicht nur steuerliche und militärische Gründe, sondern auch staats- und machtpolitische, da Frauen und Kinder mitgezählt wurden. Das gleichzeitige Anbringen von klar ersichtlichen Hausnummern wies jedes Haus eindeutig einem bestimmten Herrschaftsgebiet zu. Vorrangigstes Ziel war aber die Schaffung eines neuen Rekrutierungssystems das alle christlichen männlichen Untertanen zu Wehrpflichtigen machen sollte.
Die Erfassung der Häuser und deren Einwohner war nicht mehr Angelegenheit der Pfarrer und grundherrschaftlichen Beamten, sondern wurde von militärischer und politischer Behörde gemeinsam durchgeführt.
Aus militärischen und kreisamtlichen Beamten zusammengesetzte fünfköpfige Kommissionen zogen mit Farbkübeln und Pinseln ausgerüstet von Haus zu Haus, von Dorf zu Dorf und malten oberhalb der Eingänge Nummern an die Wand, gingen anschließend in die Häuser hinein um die gesammelte Informationen in die Konskriptionstabellen einzutragen. Nicht nur die Häuser wurden nummeriert, sonder auch die aufgefundenen Seelen und vorhandenen Zugtiere in vorgedruckte Formulare eingetragen. Wichtig war, dass die Kommissare ihre Arbeit sorgfältig verrichteten und keine Seele übersehen wurden. Meist vorbereitet vom örtlichen Schulmeister wurden Katastralgemeinden festgelegt und Einöden einer Ortschaft zugewiesen.
Nummerierung der Häuser in Michaelnbach
Auf dieser Grundlage erfolgte auch die Einteilung des Landes in Werbebezirke zur Ergänzung der Regimentern und die Distrikts-Kommissariate als politische Behörde. Die Modalitäten der Hausnummerierung wurden von Maria Theresia am 8. März 1770 per Resolution festgelegt. Die Hausnummern waren ohne Anheftung besonderer Tafeln lediglich mit schwarzer Farbe über der Haustüre sichtbar aufzuzeichnen.

Die dafür bestimmten Kommissare nahmen mit den örtlichen Verwaltern ( Pfarrer, Amtmann, Schulmeister, etc.) Kontakt auf und legten gemeinsam mit ihnen die Route durch die jeweiligen Herrschaftsbereiche fest. Dabei wurde auch geregelt welche Gebiete, Einöden bzw. Anwesen künftig zu einer Ortschaft zusammengefasst werden. Die Reihenfolge der Haussnummern lässt noch heute den Weg erkennen, den die Kommissare durch die neu festgelegten Ortschaften des jeweiligen Landgerichtes genommen haben.


Neuordnung des Herrschaftsgebietes mittels Namen und Nummern

In unmittelbaren Zusammenhang mit der Nummerierung der Häuser stand auch der gesetzlich geregelte Zu-, Familien- oder Nachname. Ein am 15. Dezember 1770 erlassenes Hofdekret verbot den Untertanen fortan ihren bei der Geburt bekommenen Familiennamen eigenständig abzuändern.

Die gebräuchlichen Ortsbezeichnungen
vor der Hausnummerierung im Jahre 1770
 
Im Zuge der Registrierung und Nummerierung der Häuser wurden Einödhöfe und ganze Weiler zu einer einzigen Ortschaft zusammengefasst.