1572 Ruprecht Kirchschlager - evangelischer Pfarrer in Michaelnbach bis zum Juni 1572

Kirchschlager war laut Strnad gebürtiger Peuerbacher und bis Juni 1572 Pfarrer von Michaelnbach bevor er durch Sigmund Ludwig von Pollheim aber gegen den Willen des Propstes von St. Florian als evangelischer Pfarrer nach Vöcklabruck kam. Die dabei entstandenen Querelen werden von Jodok Stülz in „Geschichte der Pfarre und der Stadt Vöcklabruck“ ausführlich beschrieben.

Auszug aus dem Buch „Peuerbach“ von Julius Strnad

Die Vikare von Michelnbach, sämtliche der neuen Lehre zugetan, führten in der Mitte des 16. Jahrhunderts schon den Titel Pfarrer; ihr Abhängigkeitsverhältnis bezeichnete indes das Absentgeld, das sie dem Pfarrer zu Peuerbach reichen mussten. Der Pfarrer Michael Strasser ließ sich um's Jahr 1559 von dem Pfarrer Wolfgang die Pfarre S. Marien resignieren, welcher Vertrag indes erfolglos blieb, da den letzteren sein Abtreten reute und er angab, übereilt worden zu sein. — Sein Nachfolger Ruprecht Kirchschlager war ohne Zweifel von Peuerbach gebürtig, zwei Häuser im innern Markte hießen die Kirchschlagerischen Häuser, welche sein Son noch im Jahre 1601 besaß. Er war verheiratet und hatte Familie; im Jahre 1572 setzte ihn Sigmund Ludwig von Polheim in Vecklabruck ein, welche Pfarre er auch bis an seinen Tod im Jahre 1591 innehatte. Er hinterließ den Son Andreas und eine Tochter Magdalena, welche mit Wilhelm 'Männer, Dr. der Philosophie und der Medizin, verheiratet wurde. . . . . Andreas Kirschschlager war im Jahre 1610 Pfleger zu Weidenholz. . . . . Er besaß auch Weickartsberg, welches er in ähnlicher Weise, wie Freinleiten, zu einem Freisitze erhob, und war noch am 17. Mai 1626 zu Waizenkirchen sesshaft, im J. 1627 scheint er emigriert zu sein.

 

Auszüge aus dem Buch „Zur Geschichte der Pfarre und der Stadt Vöcklabruck.“ von Jodok Stülz

….Sigmund Ludwig von Polheim legte Verwahrung ein gegen eine solche Neuerung und erklärte sich für Ruprecht Kirchschlager, Pfarrer zu Michelnbach, welcher »solcher Pfarre der reinen Lehr, christlichen Wandels und Schicklichkeit halben« wohl vorstehen könnte. Allein Propst Sigmund fand sich nicht bewogen , auf die Wünsche des Herrn von Polheim einzugehen, und durfte es umso weniger, weil darin ein völliges Aufgeben des Rechtes seines Klosters gelegen wäre, da Polheim in einem spätem Schreiben die Verleihung der Pfarre an seinen Kandidaten geradezu forderte.

Als sich Propst Sigmund mit Urban Dräer nach Vöcklabruck verfügte, und demselben am 6. Juni 1572 die Pfarre übergab, wurde nach der Abreise des Propstes dieser ohne Umstände davon gejagt und Kirchschlager eigenmächtig durch die Polheimische. Vormundschaft eingesetzt. Der Propst klagte wegen dieses Vorganges unmittelbar beim Kaiser, welcher sich die Religionsangelegenheiten vorbehalten hatte. Er erwirkte eine Resolution vom 20. Juni d. J., in welcher den Polheimischen Vormündern dieser Eingriff in die Rechte des Gotteshauses St. Florian strenge verwiesen und der gemessene Auftrag erteilt wird, den eingedrungenen Prädikanten augenblicklich zu entfernen und der Einführung des ernannten Pfarrers kein Hinderniss mehr in den Weg zu legen. Auf diese streng lautende Entscheidung gestützt begab sich der Propst getrosten Mutes auf den Weg, um seinen Conventbruder am 29. Juni wieder einzusetzen ; allein er fand sich vom Pfarrhofe ausgeschlossen , die Sakristei war gesperrt und wurde erst unwillig auf Befehl des Stadtrichters geöffnet. Dem Urban Dräer, welcher sich seinem Vogtherrn am 2. Juli in Pucheim persönlich vorstellte, erklärte dieser unumwunden, dass er die Pfarre ihm nicht geben werde. Der Kaiser sei falsch berichtet und es sei seine Absicht ihm einen Gegenbericht zu erstatten. Aber auch der Propst sandte einen Bericht über das Vorgefallene an den Kaiser und indem er den ganzen Hergang erzählte, suchte er hervorzuheben, dass der zugefügte Schimpf nicht weniger ihm selbst widerfahren sei, denn es handle sich um sein Eigentum, seine Kammer und seine Gerechtigkeit. Werde der von Polheim verfochtene Grundsatz anerkannt, so habe es mit allen Inkorporationen ein Ende, geistliche Lehenschaft sei ein Name ohne Inhalt. Polheim stellte in seinem Gegenberichte das Recht des Propstes, die Pfarre zu verleihen, zwar nicht in Abrede, behauptete aber, dass selbe einem Laienpriester verliehen werden müsse, nie aber einem Conventual oder Ordensmann anvertraut werden dürfe. Auch diesmal entschied Kaiser Maximilian II. wieder gegen Polheim ….

….. Am 10. November 1573, erhielt der Propst von St. Florian ein kaiserl. Schreiben mit der Anzeige, dass in Folge der letzten Resolution vom 10. September d. J. Weikhart von Polheim sich persönlich eingestellt, „vnderthenigist ergeben vnd erklärt, das du vorthin über die Pfarr Veckhlaprugg die Lehenschafft vnd derselben ersezung haben mügest.“ Nur habe er gebeten, der Kaiser wolle bewirken, dass der Propst aus Gutwilligkeit den Ruprecht Kirchschlager, welcher der alten katholischen Religion zugetan sei, seinen Titel vom Kloster Engelszell und die Weihen in Passau empfangen habe, in Yöcklabruck lassen wolle. Zum Schlusse ersucht ihn der Kaiser, ihm zu Gefallen hierin nachzugeben. Solchem Ersuchen musste willfahrt werden.

Zufolge erhaltener Weisung bat nun Kirchschlager den Propst von St. Florian um Verleihung der Pfarre Vöcklabruck. Sein Gesuch war unterstützt durch eine Empfehlung des Richters und Raths der Stadt, welche er darum gebeten hatte. Aus diesen Schriften ist unter andern ersichtlich, dass dieser Mann, welcher nach Polheims Versicherung »der alten katholischen Religion zugetan« war, nach Vöcklabruck mit Weib und kleinen Kindern gekommen sei.

Propst Georg verhieß ihm Verleihung der Pfarre unter folgenden Bedingungen:

1. habe er zur Sicherung der Rechte des Klosters St. Florian bei Herrn von Polheim einen Revers auszuwirken, worin dieser die Lehenschaft anerkenne;

2. soll der Bittwerber seine Formaten und ein Zeugniss vorlegen, dass er zur Ausübung der Seelsorge bevollmächtigt sei;

3. soll derselbe alle Privilegien, Urbare und Stiftbriefe, welche ihm die Polheimischen Gerhaben bei seinem Einzug übergeben, dem Propste zur Einsicht vorlegen und geloben, der Pfarre nichts entziehen lassen zu wollen, den Propst als seinen Lehensherrn zu verehren und ihm Gehorsam zu leisten;

4. habe er sich verbindlich zu machen, alle Prozesskosten zu ersetzen, die er zunächst und hauptsächlich veranlasst habe ; (Sie wurden auf 400 fl. angesetzt) ferner

5. zu der vermöge der Tractation mit dem Kaiser dem Prälatenstand auferlegten Contribution jährlich 100 fl. beizusteuern, und endlich

6. der alten Gepflogenheit gemäß dem Convente eine Gebühr von 50 fl. zu erlegen.

Kirchschlager erbot sich die Artikel 2, 3 und 6 einzugehen, während er die übrigen nicht annemen zu können erklärte. Wahrscheinlich musste der Propst, dem keine Wahl blieb, sich damit begnügen. Unter dem 12. Jänner 1574 wurde nun Ruprecht Kirchschlager dem Bischofe von Passau für die Pfarre Vöcklabruck präsentiert. Mit der Präsentation des Propstes, in welcher der ganze Verlauf der Angelegenheit in seinen Umrissen dargestellt war , und einem Empfehlungsbriefe des Herrn von Polheim begab sich der Kandidat nach Passau, wo er am 14. Jänner Abends anlangte. Am folgenden Morgen um 8 Uhr Früh wurde er zum Examen in die Behausung des Dr. Konrad Schwaiger berufen, wo sich die übrigen Examinatoren: Dr. Stadler, Official, und der Herr Notar schon eingefunden hatten. Es dauerte bis 10 Uhr; von 12 bis 2 Uhr konferierte Dr. Schwaiger freundlich mit Kirchschlager. Über den Erfolg schrieb dieser an den Propst: »Wiewol der Artikel sehr viel gewesen, sein wir darinnen ziemlich überein kumen , allein 3 Artikel ausgeschlossen,

1. de Oratione pro defuntis ; (Gebet für die Toten)

2. De purgatorio ; (Fegefeuer);

3. De invocatione Sanctorum. (Die Anrufung der Heiligen)

Darauf ich als ein einfältiger etwas erschrocken vor solchen hochgelehrten und wohlbegabten Personen , dieselbigen nit wohl kinnen annemen, Ursach, dass sie allda bei uns nit im Gebrauch sein und da einer auf der Kanzel mit dergleichen Artikel herfürkäme, wurden Burger und Bauern zu den Steinen greifen.

Dessen ungeachtet hoffte sowohl der Kandidat als auch sein Sachwalter Wolfgang Pauchinger, Pfarrer zu Peuerbach, in Anbetracht der gezeigten Freundlichkeit zuversichtlich auf Bestätigung; allein die Zuversicht fand sich getäuscht, als ihnen Dr. Stadler Abends durch einen Cursor entbieten ließ, dass sie auf Bestätigung nicht zu warten haben; dem Propste von St. Florian werde deshalb zugeschrieben werden. Als beide Männer sich am folgenden Morgen persönlich um die Ursache der Bestätigungs - Verweigerung erkundigten, sagte

ihnen der Official in »aller guten Freundlichkeit,« dass der Fürst dem Concil von Trient zuwider nichts handeln könne und möge « taxans matrimonium, (die eingegangene Ehe) das sei nun principalis causa /die Hauptsache). Einen sehr üblen Eindruck beim Fürsten habe auch das Empfehlungsschreiben des Herrn von Polheim gemacht.

Dem Propste von St. Florian meldete der Official, dass Kirchschlager im Widerspruche mit der katholischen Kirche seine Verbindung als eine wahre Ehe verteidige, auch in vielen andern Artikeln als unkatholisch sei erfunden worden. Es möge in kürzester Frist ein Anderer vorgestellt werden. Indessen scheint Kirchschlager sich einer neuen Prüfung, bei welcher er größere Fügsamkeit bewies, unterzogen zu haben. Er war so glücklich, die Approbation zu erhalten. So war er nun wirklicher Pfarrer zu Vöcklabruck. Übrigens lebte er mit seinem Weibe Margaretha nach wie vor bis zu seinem Ableben …

……. Den Pfarrer selbst citirte er zu wiederholten Malen seinem frühern Gelübde gemäss sich in St. Florian zu stellen. Endlich gehorchte er. Am 27. Juni 1588 stellte er zu St. Florian einen Revers folgenden Inhaltes aus:

Der Propst von St. Florian habe ihn viermal nach St. Florian berufen, allein Leibesschwachheit sei das Hindernis gewesen, der Berufung Folge zu leisten. Als er sich endlich gestellt, habe man ihm seiner Widersetzlichkeit wegen einen Verweis gegeben, doch aber Verzeihung angedeihen lassen. Zum Vorwurf sei ihm gemacht worden, dass er und seine Gesellen von der Kanzel aus und im Kirchengebete, so wie auch in Process - Schriften dem Herrn von Polheim den Titel:

Erbvogt gegeben haben. Das stelle er in Abrede; komme der Ausdruck in Streitschriften vor, so habe sich dieses sein Agent, der Advocat Kölbl, ohne sein Vorwissen, zu Schulden kommen lassen. Nur einmal, in einem Missive (Sendschreiben) an die von Vöcklabruck habe er sich dieses Ausdrucks bedient, weshalb er sich strafwürdig bekenne. Deshalb habe ihn auch der Propst im Neubau des Klosters in einem säubern Gemache durch einige Tag eingesperrt.

Für die Zukunft verpflichtet sich der Pfarrer:

1. weder selbst, noch auch durch seine Kapläne dem Herrn von Polheim den Titel eines Erbvogtes, sondern nur den eines Vogtherrn zu geben;

2. keiner Sache Vorschub zu leisten , durch welche die Gerechtsame des Klosters St. Florian gefährdet werden könnte;

3. nur solche Kapläne aufzunehmen, welche vom Bischöfe geweiht und der katholischen Religion zugetan sind;

4. rücksichtlich der Zechpröpste und der Kirchenrechnung bei den hergebrachten Gewohnheiten zu bleiben und keinen unbefugten Eingriff zu dulden;

5. alle Privilegien, Zehent - Registcr und Urbaro, welche im Original vorhanden sind, nach St. Florian auszuliefern.

Ob Kirchschlager diese Gelöbnisse halten wollte oder konnte, ist sehr zu bezweifeln. …

….Der Pfarrer Ruprecht Kirchschlager starb zu Ende des Jahres 1591. Seine Witwe vermälte sich in zweiter Ehe mit Abraham Grünpacher, damals Pfleger zu Pletzned, in der Folge Pfleger des berühmten Franz Christoph Grafen von Khevenhiller zu Kammer. Sein Sohn Andreas Kirchschlager, anfänglich Bürger der Stadt Vöcklabruck, wurde später Pfleger zu Weidenholz. Für seine Familie hatte er gut gesorgt, auf Kosten seiner Pfründe. Das Mayerhaus, welches unter seiner Verwaltung niedergebrannt war, der Pfarrhof, die Waldung und die Fischwaide befanden sich bei seinem Ableben im elendesten Zustande.

Mit der Stadt lebte Kirchschlager vielfach in Unfrieden und Streit. Veranlassung waren die streitigen Rechte über die Kirche Schöndorf, in welcher Beziehung er dem Herrn von Polheim mehr einzuräumen geneigt war, als den Herren von Vöcklabruck lieb sein konnte, die Fischgerechtigkeit in der Vöckla u. dgl., wovon noch die Rede sein wird.

Als es sich um die Besetzung der erledigten Pfarre handelte und nun Gelegenheit gab zu beweisen, ob die vor 20 Jahren dem K. Maximilian II. gemachten Versprechungen ernstlich gemeint gewesen oder nicht, zeigte, was allerdings unschwer vorauszusehen war, Polheim die alte Gewalttätigkeit, welche kein fremdes Recht achtet und nur so weit und so lange gehorcht , als Widerstand unmöglich ist.

Kaum hatte Kirchschlager die Augen geschlossen, als Polheim sofort den Pfarrhof versperren ließ und den strengsten Auftrag erteilte, denselben Niemand, der von St. Florian komme, zu öffnen. Die den Pfarrhof betreffenden Schriften nahm er alle zu sich. Der Propst von St. Florian, der bald nachher sich zu Vöcklabruck einfand, sah sich vom Pfarrhofe und von der Kirche ausgeschlossen. Mit Richter und Rath zu Vöcklabruck halte sich Polheim wegen des einzuschlagenden Benehmens verständigt, wobei er aber alle Verantwortlichkeit auf sich nahm. Der Befehlshaber eines von Polheim zu den Waffen gerufenen Haufens, Pilfjl. hatte auf den 6. Jänner 1592, wo man wahrscheinlich wieder einen Besuch des Propstes voraussetzte, viele Bauern zur Kirche bestellt, welche ihre Spiesse im Messnerhause zu Schöndorf hinterlegt hatten…