1559 Michael Strasser – evangelischer Pfarrer um 1559

Der Grundherr zu Peuerbach, Hohenfelder und Pfarrer Pauchinger, beide Anhänger der Lehre Luther’s waren für die Einsetzung des Pfarrers in Michaelnbach maßgeblich. Es wäre kaum vorstellbar dass die Beiden einen katholischen Priester nach Michaelnbach entsendet hätten und dies bestätigt sich auch in dem Bericht von Jodok Stülz. In diesem Bericht „Zugabe zum siebzehnten Bande der kirchlichen Topographie“ von 1840 schreibt Jodok Stütz vom „Pfarrer zu Michaelnbach, Michael Strasser“ und den Bemühungen um die Absetzung des katholischen Pfarrers von St. Marienkirchen.

Auszug aus dem Bericht „Zugabe zum siebzehnten Bande der kirchlichen Topographie“ 1840

Die ersten Spuren des Protestantismus in St. Marienkirchen bemerkt man um 1559. Schon seit einer Reihe von Jahren stand ein katholischer Priester, Wolfgang Roß, als Pfarrer seiner Gemeinde vor. Alter und Kränklichkeit schwächten seine Tätigkeit, und raubten ihm geistige und leibliche Kräfte. Die Vogtherrschaft Erlach, damals den als eifrigen Anhängern Luthers bekannten Grafen von Ortenburg gehörig, benützte diesen Umstand, während der Patron der Pfarre, Propst Sigmund von St. Florian, sie sorglos gewähren ließ, um unvermerkt einen lutherischen Geistlichen an die Stelle des katholischen zu setzen. Wolfgang Roß ließ sich zu einem Vertrage bereden, dem Pfarrer zu Michaelnbach, Michael Strasser, gegen lebenslängliche Wohnung im Pfarrhofe, und eine jährlich zu reichende Abfindung in Geld und Victualien die Pfründe abzutreten. Den Hergang der Sache beschreibt Roß, den sein Schritt sogleich wieder reute, in einem Briefe an den Propst von St. Florian in nachstehender Weise: Er habe sich in seinem Alter, in seiner Krankheit und Schwachheit durch kindische Weis überreden lassen zu jenem Schritte. Die Pfleger von Erlach und von Dachsberg, die Pfarrer von Peuerbach und von Michaelnbach nebst noch 3 Andern haben ihn morgens frühe überlaufen, und ohne ihm Zeit zur Überlegung oder Rathserholung zu lassen, ihm jenen Vertrag abgenötigt. Er bittet den Propst um Schutz und Handhabung gegen einen solchen Vertrag, der um eben dieser Ursachen willen, und weil ihm St. Florian, und nicht die Vogtherrschaft die Pfarre verliehen habe, ganz ungültig sei. Mit dem Pfarrer zugleich wendete sich auch die Pfarrgemeinde mit der nämlichen Bitte an den Propst Sigmund, und versicherte, mit dem Pfarrer wohl zufrieden zu sein, und den von Michaelnbach nicht zu wollen.