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Michaelnbach und der "Antenschnabel".

Der Antenschnabel, ist eine im Theresianischen Gültbuch als Haus- und Ortschaftsname in Michaelnbach verwendete Bezeichnung und scheint in Verbindung mit den Ortschaften Haid und Holzing mehrfach auf. Auch im Peuerbacher Urbar aus dem Jahre 1617 kommt bei der Beschreibung des Grenzverlaufs zwischen den Landgerichten Erlach und Peuerbach die Bezeichnung Antenschnabel vor.

Das Theresianischen Gültbuch 1750.

Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung des alten, beim Brand des Landhauses 1800 verlorengegangenen Gültbuches. Mit dem Patent vom 9. Oktober 1748 ordnete Maria Theresia die Anfertigung des nach ihr benannten und nach Grundherrschaften gegliederten Steuerkatasters an. In dieser Fassung wurden die Dominikalgründe (herrschaftlicher Eigenbesitz) und Rustikalgründe (untertänige Liegenschaften) getrennt erfasst, denn die Herrschaft zahlte für ihre selbst bewirtschafteten Gründe kaum Steuern. Die Untertanen dafür umso mehr..
Für die Geschichte unserer Gemeinde Michaelnbach ist diese Rustikalfassion der ausführlichste und aussagekräftigste Teil, da hier neben den Namen der Besitzer, die Namen der Höfe, deren Wert, und deren Erträge aufgezeichnet wurden.
Getrennt nach Herrschaft und Pfleggericht wurden die Daten gesammelt und eingeschrieben. Dazu diente die Güterkonskription vom Jahr 1752 und das Hofanlagebuch des Jahres 1760, in dem alle Anwesen der jeweiligen Pfleggerichte erfasst wurden.

Im März 1770 begann auf Anordnung Maria Theresias dann die größte Volkszählung, die in der Monarchie je stattfand. Sie hatte nicht nur steuerliche und militärische Gründe, sondern auch staatspolitische, da alle im Haus lebende Personen miterfasst wurden. Neben der allgemeinen Seelenbeschreibung, der Schätzung der Erträge ihrer Liegenschaften für steuerliche Zwecke und der Erfassung des vorhandenen Zugviehs sowie der Fahrnisse für eine allfällige Rekrutierung wurde auch eine Nummerierung der Häuser durchgeführt. Die Registrierung wehrfähiger Untertanen und die Nummerierung der Häuser diente dabei vor allem militärischen Zwecken. Auf dieser Grundlage erfolgte die Einteilung des Landes in Werbebezirke, die zur Ergänzung bestimmter Regimenter benötigt wurden.
Zur leichteren Erhebung wurden unter Mithilfe ortskundiger Personen bestehende Pfleggerichtgebiete in Nummerierungsabschnitte unterteilt. Abgelegene Häuser, sog. Einöden wurden den Ortschaften zugeschlagen und allesamt durchnummeriert. Jeder dieser Nummerierungsabschnitte bildete eine Steuergemeinde. In Michaelnbach waren dies die Steuergemeinden Haus, Michaelnbach und Grub.

Das Josephinische Lagebuch 1787 &  Die Josephinischen Kriegskarte.

Das Fehlen verlässlicher Landkarten hatte für die Truppen im Siebenjährigen Krieg 1756 - 1763 viele Nachteile gebracht, weshalb sich das Kaiserhaus zur Anfertigung einer Kriegskarte entschloss. Von 1775–1777 wurde Oberösterreich kartografiert und die Tauglichkeit der Gebiete für militärische Zwecke detailliert beschrieben. Das Ergebnis ist bekannt als die Josephinische Landaufnahme. (*Anhang III) Kaiser Josef II. wollte ferner mehr Steuergerechtigkeit schaffen und die Steuern nicht getrennt nach Grundherr und Untertan, sondern nach der Beschaffenheit des Bodens bemessen. Im Gegensatz zu den Untertanen bezahlten Grundherrn, Klerus und Stände ja für ihre selbst bewirtschafteten Flächen (Dominikalgründe) immer noch so gut wie keine Steuern. Er erließ zu diesem Zweck das Steuer- und Urbarialpatent welches 1785–1789 umgesetzt wurde. Die Gleichbehandlung der Dominikal- mit den Rustikalgründen führte jedoch zu massiven Protesten seitens der Grundherrn und in Folge wieder zur Aufhebung des nach ihm benannten "Josephinischen Lagebuch“. Bis zur Erstellung des Franziszeischen Katasters wurde dieser Steuerkataster dennoch als Grundsteuerprovisorium verwendet.
Im Zuge der Erhebungen dazu, war den aufnehmenden Kommissaren befohlen in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Personen bereits bestehende Nummerierungsabschnitte zu verwenden, jedoch kleine Abschnitte zusammenzuziehen und große zu teilen. Die Nummerierungsabschnitte in Michaelnbach sind die heutigen Katastralgemeinden Haus, Michaelnbach und Grub, wobei die Steuergemeinde Haus damals 103 Häuser zählte, Michaelnbach 105 Häuser, und Grub 45 Häuser.

Das Landgericht Peuerbach.

Vor 1850 war die gesamte Bevölkerung nicht nur dem Landesherrn sondern auch ihrem örtlichen Grundherrn, dem Patron, unterstellt. Schlösser und Burgen unterhielten Land- oder Pfleggerichte, klerikale Besitztümer Urbarämter. Diese dienten in erster Linie der Steuereinhebung und der Verwaltung der Güter und Lehen. Der leitende Beamte, der Pfleger, war zugleich auch Richter in Sachen Niedergerichtsbarkeit. Entstanden sind diese Patrimonialgerichte im Mittelalter als die Landesherren die ihnen zustehende Gerichtsbarkeit an untergebene adelige Grundherren verliehen. Patrimonialgerichte umfassten nur die niedere Gerichtsbarkeit, wie Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und niederes Strafrecht (z. B. Streitereien, Raufereien). Diese Gutsherrengerichte waren meist die letzte Instanz für die Untertanen des Gutsherren. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit blieb bei höheren Gerichten, den Vogteien.
Für die Gemeinde Michaelnbach zuständig waren die Landgerichte Peuerbach und Erlach, deren gemeinsame Grenze durch die Gemeinde Michaelnbach verlief. Jene Ortschaften, welche heute noch zur Pfarre Grieskirchen gehören unterstanden aber dem LG. Tegernbach und Parz. Die Ortschaften Haid und Holzing, in denen die Bezeichnung Antenschnabel vorkommt gehörten zum Landgericht Peuerbach. (*Anhang II )

Peuerbacher Urbar aus dem Jahre 1617
". . . . . von da zwischen Ober- und Unter-Winkel bis Altengrub auf die Brücke, von da den Krumbach aufwärts in den Porlesbach, von da in der Urlasgassen und im Aentenschnabel nach Prambeckenhof, am Eibachholz bis zum Eibach und bis Ober-Eibach, . . . . " (Anmerkung: "Úrlasgasse"= ein abgeholzter und als Waldweide verwendeter Grünstreifen durch ein sonst zusammenhängendes Waldgebiet.)

 

Der Antenschnabel

Das Landgericht Peuerbach war für die Ortschaften Haid und Holzing die zuständige Verwaltungs- und Steuerbehörde deren Beamte bereits 1617 die Bezeichnung "Antenschabel" kannten und bei ihren Aufschreibungen auch verwendeten.

Betrachtet man den Grenzverlauf der KG Waasen fällt dort im Südosten ein in die KG Pötting, die KG Spielmannsberg und KG Haus hineinragender schmaler Streifen auf, welcher die Güter der Ortschaft Prambeckenhof samt deren Gründe in die KG Waasen einbezieht und in seiner Form einem Entenschnabel gleicht.

Aus Sicht der Peuerbacher Beamten lagen daher die Ortschaften Haid und Holzing "am Antenschnabel" und die im Urbar aus 1617 beschriebene Landgerichtsgrenze verlief "im Antenschnabel nach Prambeckenhof". Den Michaelnbachern war die Bezeichnung Antenschnabel vielleicht nicht unbekannt, von Bedeutung jedenfalls war sie nie. In den Pfarrmatriken wurde sie kein einziges mal verwendet, denn darin findet sich nur die Formulierung "in der Haid", "auf der Haid" und "in Holzing".

Betrachtet man die Einträge im Theresianischen Gültbuch so war es die Grundherrschaft Peuerbach die bei den von ihnen verwalteten Häusern in Haid und Holzing die Bezeichnung Antenschnabel gebrauchte. Der Antenschnabel war daher für die Peuerbacher die damals gebräuchliche Bezeichnung des schmalen Streifens der Prambeckenhof in die Steuergemeinde Waasen integrierte und bis zur Ortschaft Haid hinaus reichte. (*Anhang I)

Durch die Mithilfe ortskundiger Peuerbacher Beamten bei der Erstellung des Theresianischen Gültbuchs ist die im Landgericht geläufige Gebietsbezeichnung an die nicht ortskundigen Kommissaren weitergegeben worden. So hat diese ausschließlich im Landgericht Peuerbach verwendete Bezeichnung "Antenschnabel" ihren Weg ins Theresianischen Gültbuch aus dem Jahre 1750 gefunden.

Bei Erstellung des Josephinischen Lagebuch wurden als ortskundige Auskunftspersonen jedoch nur in Michaelnbach ansässige Persönlichkeiten gesucht, denen Beschaffenheit, Ertragskraft und die Grenzen der einzelnen Grundstücke bekannt waren. In deren Sprachgebrauch war die Bezeichnung "Antenschnabel" in Bezug auf die Ortschaften Haid und Holzing nicht enthalten. Im Josephinischen Lagebuch von 1787 ist deshalb diese Bezeichnung auch nicht mehr zu finden.

So wie eine Landzunge einen schmalen, weit in das Wasser reichenden Streifen Land beschreibt, so ist der Entenschnabel ein schmaler, weit in das benachbarte Gebiet reichender Landstreifen. Grenzverläufe mit ähnlicher Figuration wie der in der KG. Waasen finden sich mehrfach in Deutschland z.B. der "Entenschnabel" in Berlin / Brandenburg, "Am Entenschnabel" in Hamm, "Im Entenschnabel" in Calw, "Entenschnabel" in Uetze und "Am Entenschnabel" in Marl. (*Anhang II)

 

Anhang I

Auszug aus dem Theresianischen Gültbuch

Haus Nr.

Hausname

Ortschaft

Grundherrschaft

Amt

Haid 1 Haidweberhaus, Haus in Aentenschnabel Antenschnabl Parz Hofamt
Haid 2 Reitbachsölde, Haidbaurnhaus Reithbach Weidenholz Peuerbach
Haid 3 Pfundtnerhäusl, Häuslmann Point Haydt Waldau ----
Haid 4 Haidmühl Söldn Haydt Waldau ----
Haid 5 Antenschnabelhaus Antenschnabl Weidenholz Peuerbach
Haid 6 Eck- oder Schusterhaus Antenschnabl Weidenholz Peuerbach
Haid 7 Schusterhaus, Ebmerhaus Antenschnabl Weidenholz Peuerbach
Haid 8 Zuelasserhäusl ---- Waldau ----
Haid 9 Weberhaus, Maurerhaus Antenschnabl Weidenholz Peuerbach
Haid 10 Florlhaus ---- Weidenholz ----
Haid 11 Schneiderhäusl, Peternhauserhäusl ---- Waldau ----
Haid 12 Pfeifferhäusl, Wastlschusterhaus ---- Waldau ----
Haid 13 Küepethenhäusl, Viechböckenhaus ---- Waldau ----
Haid 14 Wassermayrhaus, Bräuer- oder Holzhäusl ---- Waldau ----
Haid 15 Klampfererhalbhäusl, Schneider- oder Michaelhaus
----
Waldau ----
Haid 16 Hölzmörtlhaus
----
Weidenholz ----
Haid 17 Holzseppenhaus
----
Weidenholz ----
Haid 18 Schernfangerhaus
----
Weidenholz ----
Haid 19 Holz-Simandlhaus
----
Weidenholz ----
Haid 20 Khüenbaurnhaus, Pausen Simandlhaus
----
Waldau ----
Holzing 2 Holzinger in Antenschnabl
Antenschnabl
Dachsberg/Gallheim Valtau

Anhang II

Antenschnabel Mchaelnbach
Grenzverlauf im Südosten der KG Waasen

Entenschnabel Michaelnbach
Landgerichtsgrenze zwischen Peuerbach und Erlach (rot) Pfarrgrenzen (gelb)

Entenschnabel, Berlin Brandenburg
Entenschnabel in Berlin
Am Entenschnabel, Hamm, Deutschland
Am Entenschnabel in Hamm
   
Anhang III

Die Josephinischen Kriegskarte diente vor allem dem Militär um mögliche Marschrouten der Truppen festzulegen, für sie Quartiere zu organisieren und sichere Wege für Kriegsgerät und  Nachschub zu finden.

Es wurden dafür die vorhandenen Häuser aufgelistet, deren Bauweise festgehalten, die Beschaffenheit Wege, Bäche, Wiesen und Wälder beschrieben, sowie die Fernsicht von den Anhöhen und die Entfernungen zu umliegenden Örtlichkeiten angegeben.

 

Beschreibung zur Kriegskarte Nr. 4

Pollham, Steiner, Zimerman, Zaunschmid, Stockbauer, Farthof, Gstockethäusl, Winckler, Schadenhamer, Innhaus, In Gißhübl, Schwartmansed, Bauer in der Hueb, Spitzhaus, Werling Ober. Unter., In der Bratwis, Schabenod, Wisinger, Schanberg, Zelly, Furth Unter., Furth Ober., Innhaus, Goldbruner, Bachbauer, Freyberg, Kramerberg, Piringer, Amasoed, Kriling, Schmidgraben Ober., Rabenberger, Mahr in Schmidgraben, Scherhauffen, Kerschzauner, Langfelner, Hambach, Dopler, In Wald

Ist entfernt von, Zehethof 1/2 Stund, Oberwerling 3/4 Stund, Michaelnbach 1, Stund, Polsentz 1 Stund.

Hat eine solide Kirche, Friedhofmauer, ein halbsolides Wirthshaus und noch einige Bauernhöfe. Zu Oberwerling ist eine solide Kirche, das Wirtshaus und die anderen Bauernhäuser seyend aus Holtz, Rabenberger, Kerschzauner, Dopler und Langfelner, seyend halb-,solide Bauernhäuser. Die übrigen seyend von Holtz erbauet.

Bäche. Diese Gegend seyend sie von kleiner Considention, nur, dass sie weichen Grund und Ufer haben.

Wiesen haben zwar , weichen Grund, trocknen aber zu Zeiten aus.

Waldung. Jene so sich von den Häusern im Graben naher Kriling und Rabenberger ziehet, is hochstämmig, meistens schütter, kann zu Fuß traversiert werden. An die Seyten gegen Amasoed, und Mahr in Schmidgraben, stehet solche, auf etwas steilen Abhängen,

Wege. Diese seyend ausgeschlagen, und sonderlich, bey üblen Wetter beschwerlich zu befahren, unter diesen ist der beste von Pollham nach Samareinskirchen.

Grund und Boden ist lettig. Die Zufuhr derer Lebensmitteln und des  Holzes muss aus der Gegend selbst genommen werden.

Dominierung, Der bewaldete Rücken von Gishübl, naher Freyung und jener von denen Häusern in Graben, bis zum Rabenberger, seyend, die dominierenden dieser Gegend.

 

Beschreibung der Kriegskarte Nr. 5

Michaelnbach, Partz, Oedlinger, Jodl, Woferl, Oedlinger Mühl, Im Haus, Widenoed, Reitbach Ober., Boehm, Riringsoed, Reitbach Unter., Kolmhueb, In Aichet, Englhof, Radwohl, Springl, Natternbeck, Gattschneider, Weeg Jodl, Hipesberg, Klein hausl, Schuster, Oremau, Opfersaed, In Kühdobl, Dobblhaus, Inhaus, Gasoed, Wilwerth, Stockoed, Münischtahll und Pfarrhof, HoltzSchuster, Hutherberg, Omeshofer,

Ist entfernt von: Pollham 1 Stund; Schmid auf der Schelmelau 1/2 Stund; Grillpartz 3/4 Stund; St. Thomas 1 Stund

Michaelnbach ist ein Dorf, worin eine solide Kirche, mit einer Friedhofsmauer, ein derley Wirts und Schulhaus, nebst noch etlich halb soliden Bauernhöfen, dann ein dergleichen Mühl sich befindet.
Der zu Münichthall sich befindliche Pfarrhof ist solid erbaut, die übrigen Häuser aber von Holtz.

Die Bauern zu Partz, als der Oedlinger, Jodl und Woferl, samt der Mühl, seyend halb solide erbaut.
Die übrigen Dörfer und Häuser seyend zum Theil halbsolide, zum Theil von Holtz erbauet.

Bäche: Zwei so an dem Dorf Michaelnbach und Radwohl ablaufen, ergießen sich bei anhaltenden nassen Wetter über ihre Wiesen, verhindern aber die Durchfuhrten auf den Fahrwegen nicht, haben sonst weichen Grund und Ufer. Die übrigen seyend von keiner Consideration.

Der Teich zu Michaelnbach ist 7 auch 8 Schuh tief, feine Inondation, wenn er abgelassen würde, von kurzer Dauer und keiner Wichtigkeit seyn. Hat von der Teich genußbares Wasser.

Wiesen: Haben zwar weichen Grund, trocknen aber zu Zeiten aus und ...... Müssen zu Pferdt passiert werden.

Waldung: Jene zu Kriling siehe Nr. 4 die bey Hilpesberg ist vermischt, doch meistens hoch-stämmigen Holtzes und kann an den meisten orthen traversiert werden.

Wege: Von Stockoed über Hilpesberg bis naher Ahrenreith, und jener von Michaelnbach naher Haus und Waicking für leichtes Führmannsen zimlich gut, die übrigen aber beschwerlich zu befahren.
Grund und Boden, dan die Zufuhr der Lebensmitteln siehe Sub Nr.1

Dominierung: Von der Anhöhe, worauf Stockoed lieget, kann die Gegend bis St. Thomas und den Hutherberg, dominieret, und besehen werden, liegt sonsten mit der bewaldeten Anhöhe gegen Hilpesberg und mit Gasoed in gleicher Höhe.
Michaelnbach wird von Stockoed, Hutherberg und Engelhof so wie das ablaufende Thall von Hilpesberg dominieret, von wo auch sehr viel Terrain übersehen wird.

 

Beschreibung der Kriegskarte Nr. 6

Niderndorf, Schneider in Kumpfhof, Kumpfmühl, Kumpfhof, Aichet, Schmid, Grueb, Staudinger, Anglersoed, Kiesenberg, Oebresoed, Obernoed, Grundbach, Waicking, Harmansoed, Schmid auf der Schelmlau, Schelmelau, Lauber, Spaing Ober., In der Kaelberpoint, Reichenau, Kirchberg ,Koeppling, Kotzenberg, Weegbach Ober., Grillpartz, Guttenberg, Oedhäusl, Oed, Steinpartz, Ahrenreith.

Ist entfernt von ,Michaelnbach 1/2 Stund, Kotzenberg 1/4 Stund, Schmid auf der, Schelmelau 3/4 Stund, Steinpartz 1/2 Stund.

Ist ein aus Holtz erbautes Dorf an einem Bach, am Fuß einer ziemlichen Feld- und Waldanhöhe liegend, Schneider in Kumpfhof und Schmid zu Aichet seyend solide erbauet, Schelmelau, von unter der halb solide Bauernhof Lauber und der solide Schmid auf der Schelmlau mit inbegriffen werden, seyend zerstreut liegende Häuser. Kirchberg, Kotzenberg, Puttenberg seyend ebenfalls halb solide Bauernhäuser. Die übrigen von Holtz erbauet.,

Bäche. Jene, so an Aichet und Harmansoed ab, und unter Reichenau in einem zusammen laufen, haben meistens morastigen Grund und Ufer, ergüssen sich bey anhaltenden Regen über ihre Wiesen, aber die Pasagen auf den Durchfuhrten wird hiedurch nicht verhindert. Die übrigen Bäche haben ebenfals morastigen Grund und Ufer.

Teiche. Zu Oberweegbach etlich seyend beyläufig,7 auch 8 Schu tief, sonst von keiner Wichtigkeit.

Wiesen. Seyend bey heissen Sommer trocken und können passiert werden.

Waldung. Zwischen Ahrenreith und Hilpesberg bis Stockoed vid. Sub. Nr. 5, die an Koeppling und Niderndorf ist vermischten Holtzes doch meist mittelstämmig, ziemlich schütter und auf etwas steilen Abhängen, kann zu Fuß traversiert werden. Jener bey Oebersoed oder Schelmlau, seyet auf meistens morastigen Grund, is sonsten hochstämmig und tief verwachsen.,

Wege. Diese von Oberweegbach, über Grillpartz und Ahrenreith naher Stockoed, dann von Reichenau über Waiking naher Michaelnbach seyend für leichtes Fuhrwerk zimlich practicable, die übrigen allezeit beschwerlich.

Grund und Boden, dann Zufuhr derer Lebensmitteln und des Holtzes sid Sub Nr. 1.

Dominierung. Die Anhöhen, worauf Ahrenreith lieget, ist mit jener bewaldeten von gleicher Höhe und seyend so die höchsten dieser Gegend, dominieren die umliegende Gegend. Von der Anhöhe bey Reichenau wird das Thall dominiert und beyderseitige Anhöhen werden von einander bestrichen.