|
|
|
Die Schaunberger und ihr Einfluss auf Michaelnbach |
|
|
 |
|
Die Schaunberger waren Bayern aus dem Geschlecht der Julbacher nahe Simbach und in weiblicher Linie mit den Grafen von Formbach-Vichtenstein verwandt. Sie hatten ihre Besitzungen am Aber- und Attersee, im Hausruck- und Mühlviertel und die Maut zu Aschach an der Donau grossteils von Kaiser Friedrich Barbarossa als Reichslehen erhalten. Es war eine Grafschaft mit eigenem Landrecht und Sonderstellung im Herzogtum ob der Enns |
1160 |
Österreich war gerade ein Herzogtum (1156) geworden- als "Heinricus de Scovenberch" erstmals in einer Urkunde aufscheint. Die Schaunberger wollten von Beginn an nicht einsehen, warum sie sich den Babenbergern und deren Nachfolgern den Habsburgern als Landesherrn der Ostmark unterwerfen sollten, verwalteten und besaßen sie doch wie diese auch ein Lehen des Reiches, mit dem sie dem deutschen Kaiser direkt und nicht den Herzögen der Ostmark gegenüber verpflichtet waren. |
1316 |
nannten sie sich bereits Grafen vom "Schaunberger Ländchen" ihrem geschlossenen Herrschaftsgebiet zu dem auch Michaelnbach gehörte. |
1359 |
ehelichte Graf Ulrich I. von Schaunberg die Tochter des Burggrafen von Nürnberg. Die Schaunberger wurden Berater Herzog Albrechts II. Im Krieg Herzog Rudolfs IV. stellte Graf Ulrich 100 Ritter zu Pferd und 100 Schützen zu Fuß. |
1361 |
bestätigte der Schaunberger daß er den Blutbann und die Mehrzahl der Landgerichte nun von Habsburg zu Lehen habe. Um die Schaunberger jedoch in Grenzen zu halten, erwarb Herzog Rudolf die benachbarte Herrschaft Weidenholz und Teile der Herrschaft Frankenburg . |
1371 |
Das Schaunberger Urbar-Buch wird erstellt. |
1380 |
Im Auftrag von Albrecht III besetzte Reinprecht von Wallsee ihre Burgen und Städte, belagerte allerdings vergeblich die Burg Schaunberg. |
1390 |
musste Heinrich sich den österreichischem Herzogtum unterwerfen und von Habsburg das Land zu Lehen nehmen. |
1548 |
verloren die Schaunberger ihre Reichsstandschaft. |
1559 |
starben die Schaunberger mit Graf Wolfgang aus. Das Erbe ging großteils an seine Schwester Anna von den Starhembergern- |
|
 |
Die Grafschaft Schaunberg |
|
Die
Landgerichte Schaunberg, Donautal, Peuerbach und Erlach bildeten das Kerngebiet der Schaunberger
das Schaunberger Landl |
|
|
|
Das Schaunberger Landl und seine Ämter |
|
Das Landgericht Erlach umfasste die Pfarre Taufkirchen (mit Kalham, Pötting und Wendling), Dorf a. d. Pram, das Vikariat Pram und Michaelnbach mit S. Thomas, den grösseren Teil der Pfarre St. Marienkirchen und den nördlichen Teil der Pfarre Grieskirchen, sowie die Hofmark Riedau. |
Das Landgericht Peuerbach umfasste die 3 alten Pfarren Peuerbach (mit Ausschluss der Filialpfarren Michelnbach und S. Thomas), Naternbach und Waizenkirchern. |
 |
|
In der oberen Karte sind die im Urbar eingetragenen Güter verzeichnnet -
in der unteren Karte im Urbar genannten Ortschaften. (historische Karten) |
|
 |
|
|
|
|