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                Die Entstehung der Hausnummern 
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die theresianische Seelenkonskription  | 
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          (Konskription lat. conscribere, zusammenschreiben, sammeln - bezeichnet die  Aushebung der gemusterten männlichen Bevölkerung eines Landes zum Wehr- oder  Kriegsdienst auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht im Gegensatz zu der  Anwerbung und dem Aufruf Freiwilliger.)  | 
        
        
          Wie viele Häuser wirklich im ihrem Herrschaftsgebiet  standen wussten vor der ersten Volkszählung meist nur die Abgaben und Zehent einhebenden Grundherrn.  Diese wiederum bedienten sich eines Amtmannes, meist ein hier wohnender Bauer zu dem der Grundherr volles Vertrauen hatte, der  die Anzahl der hier lebenden Leute kannte,  über die Ertragslage der steuerpflichtigen Häuser informiert war,  deren Abgaben einhob und  dafür  einen Teil abbekam. Dem Staat hingegen blieben die tatsächlichen Zahlen meist verborgen. Die  Rekrutierung von Soldaten, Pferden und Fahrnissen war im Kriegsfall für  den Staat genau so wichtig wie die Beschaffung der nötigen finanziellen Mittel.  Um genauere Zahlen über den tatsächlichen Bestand an Häusern und Seelen (Bewohner) in der Monarchie zu erhalten gab es erste Ansätze für die Nummerierung  der Häuser bereits im Mai 1753.   | 
        
        
          Der siebenjährigen Krieg vereitelte das  Vorhaben, kostete in der Monarchie aber 140.000 Soldaten und 160.000 Zivilisten das  Leben und dem Staat jede Menge Geld und so nahm man zehn Jahre später das Vorhaben  die Häuser zu nummerieren, erneut in Angriff. Im Jahr 1763, wurde eine Schuldensteuer  eingeführt um die durch den siebenjährigen Krieg enorm gestiegenen Staatsschulden zu  begleichen. Bei dieser als Kopfsteuer bezeichneten Abgabe war für jeden  Erwachsenen und für jedes Kind ein bestimmter, sozial gestaffelter Betrag  festgesetzt. Die Höhe der eingenommenen Steuern blieb allerdings weit unter den  erhofften 2 Millionen Gulden. In Folge dessen überprüfte die Hofkammer die praktizierte  Steuereinhebung der Grundherrschaften und stellte fest dass   grundherrschaftliche Beamte den staatlichen Behörden Seelen vorenthalten.  Durch zu niedrige Angaben über die Zahl der Einwohner reichten  die Grundherrn nur einen Teil der eingehobenen Steuern an den Staat weiter. Als  Antwort auf die Frage, welche Möglichkeiten es gäbe, der verschwiegenen Seelen  habhaft zu werden begann 1767 in Tirol und im damaligen Vorderösterreich die  Hausnummerierung. Dies war der Auftakt zur flächendeckenden Seelenkonskription.  | 
            
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                | Theresianische Seelenkonskription und Hausnummerierung | 
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          Im März 1770 begann die größte  Volkszählung, die es in der Monarchie je gegeben hat. Um sicher zu stellen,  dass kein Einwohner und keine Einwohnerin ungemeldet bleibt, ordneten die  Behörden gemeinsam mit der so genannten "Seelenkonskription" noch  eine zweite Maßnahme an; die Nummerierung sämtlicher Häuser in Österreich und  Böhmen. 
            Diese Seelenkonskription hatte nicht nur  steuerliche und militärische Gründe, sondern auch staats- und machtpolitische, da  Frauen und Kinder mitgezählt wurden. Das gleichzeitige Anbringen von klar  ersichtlichen Hausnummern wies jedes Haus eindeutig einem bestimmten  Herrschaftsgebiet zu. Vorrangigstes Ziel war aber die Schaffung eines neuen  Rekrutierungssystems das alle christlichen männlichen Untertanen zu Wehrpflichtigen  machen sollte. 
            Die Erfassung der Häuser und deren  Einwohner war nicht mehr Angelegenheit der Pfarrer und grundherrschaftlichen  Beamten, sondern wurde von militärischer und politischer Behörde gemeinsam  durchgeführt.  | 
        
        
          Aus militärischen und kreisamtlichen  Beamten zusammengesetzte fünfköpfige Kommissionen zogen mit Farbkübeln und  Pinseln ausgerüstet von Haus zu Haus, von Dorf zu Dorf und malten oberhalb der  Eingänge Nummern an die Wand, gingen anschließend in die Häuser hinein um die gesammelte Informationen in die Konskriptionstabellen einzutragen. Nicht  nur die Häuser wurden nummeriert, sonder auch die aufgefundenen Seelen und  vorhandenen Zugtiere in vorgedruckte Formulare eingetragen. Wichtig war, dass  die Kommissare ihre Arbeit sorgfältig verrichteten und keine Seele übersehen wurden. Meist vorbereitet vom örtlichen Schulmeister wurden Katastralgemeinden festgelegt und Einöden einer Ortschaft zugewiesen.  | 
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          |    Auf dieser Grundlage erfolgte auch die Einteilung des Landes in Werbebezirke zur Ergänzung der Regimentern und die Distrikts-Kommissariate  als politische Behörde. Die Modalitäten der Hausnummerierung wurden von Maria Theresia am 8. März 1770  per Resolution festgelegt. Die Hausnummern waren ohne Anheftung besonderer  Tafeln lediglich mit schwarzer Farbe über der Haustüre sichtbar aufzuzeichnen.  
            Die dafür bestimmten Kommissare nahmen mit den örtlichen Verwaltern ( Pfarrer, Amtmann, Schulmeister, etc.) Kontakt auf und legten gemeinsam mit ihnen die Route durch die jeweiligen Herrschaftsbereiche fest. Dabei wurde auch geregelt welche Gebiete,  Einöden bzw. Anwesen künftig zu einer Ortschaft zusammengefasst werden. Die  Reihenfolge der Haussnummern lässt noch heute den Weg erkennen, den die Kommissare  durch die neu festgelegten Ortschaften des jeweiligen Landgerichtes genommen haben.  | 
        
        
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            Neuordnung  des Herrschaftsgebietes mittels Namen und Nummern
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          | In unmittelbaren Zusammenhang mit der Nummerierung der Häuser stand auch der  gesetzlich geregelte Zu-, Familien- oder Nachname. Ein am 15. Dezember 1770  erlassenes Hofdekret verbot den Untertanen fortan ihren bei der Geburt  bekommenen Familiennamen eigenständig abzuändern.  | 
        
        
           
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          Die gebräuchlichen Ortsbezeichnungen 
            vor der Hausnummerierung im Jahre 1770 | 
        
        
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          | Im Zuge der Registrierung und Nummerierung der Häuser wurden Einödhöfe und ganze Weiler zu einer einzigen Ortschaft zusammengefasst.  | 
        
        
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