Mit der Einführung der fränkischen Gauverfassung um 780 setzte der  König als oberster Landherr und Richter innerhalb der vorhandenen Gaue Grafen  als seine Stellvertreter ein. Dort übten sie unter anderem die hohe  Gerichtsbarkeit aus, das Gaugericht. Diese Gaugebiete hatten ca. vier  Jahrhunderte Bestand und wurden dann im 12. Jahrhundert in zahlreiche  Grafschaften aufgelöst. Auch die Landgerichte gingen aus diesen Gaugerichten  hervor, denn der Gerichtsherr war nicht nur berechtigt, sondern auch  verpflichtet, Teile seiner Gerichtsbarkeit als Afterlehen abzugeben; entweder als  ein kleineres Gebiet oder mit geringerer Befugnis. Auf diese Weise entstanden aus  den ehemaligen Gauen kleinere Landgerichte die einem Gerichtsherrn unmittelbar  oder als Lehensherrn unterstellt waren. 
              Es kann angenommen werden, dass auch die  Landgerichte unserer Gegend, Peuerbach, Erlach, Starhemberg oder Tegernbach Teile  des ehemaligen Attergau sind der von den Schaunbergern dominiert war. Die hohe  Gerichtsbarkeit, das Blutgericht (ein Gericht, das die Todesstrafe aussprechen  konnte ) verblieb bis  1559 bei den Schaunbergern.  Die niedrige Gerichtsbarkeit hingegen war den herrschaftlichen Landgerichten überlassen.
              Die Schaffung  der Katastralgemeinden geht auf Josef II. zurück. Er plante eine Erfassung  der Verzeichnisse über Besitzrechte der Grundherrschaften und der daraus zu  erbringende Leistungen der Grunduntertanen bei der die Abgaben nach der Größe  und Ertragfähigkeit des bäuerlichen wie auch herrschaftlichen Grundbesitzes  bemessen werden sollten. Organisatorische Basis des neuen Steuersystems  bildeten Steuergemeinden. 
              Die Steuergemeinden  wurden in ihren Grenzen primär topographisch d.h. nach Bächen, Wäldern oder Feldrainen gezogen. Aus den so entstanden   Katastralgemeinden  wurden 1848/49  die  Ortsgemeinden geschaffen. Die Katastralgemeinden Haus, Michaelnbach und Grub bilden seither die Ortsgemeinde Michaelnbach.