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          Die Österreichisch Bayrische Grenze 
          von 1778 - 1816 | 
         
        
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            - 1779 - Das Innviertel kommt zu Österreich.
 
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          Am 30. Dezember 1777 verstarb Max III. Joseph, Kurfürst von Bayern,  ein Sohn Kaiser Karls VII. und Maria Amalies von Österreich, der Tochter Kaiser Josephs I. Seine Ehe blieb kinderlos wodurch die bayerische Linie der Wittelsbacher ausstarb. Max III. schloss zu Lebzeiten mit Karl Theodor von Pfalz-Zweibrücken einen  Erbverbrüderungsvetragsdieser der ihn zu seinem  Nachfolger und rechtmäßigen Erben Bayerns machte. 
            Die Ansprüche Karl Theodor's auf Bayern wollte Kaiser Joseph II. -Sohn und Mitregent Maria Theresia's- jedoch nicht anerkennen.  
Nachdem die Verhandlungen mit dem Kaiser in Wien zu keinem Ergebnis führten, weil Preußen und Frankreich einen  österreichisch-bayerischen Staat als europäische Großmacht und somit als Bedrohung empfanden,  begann Preußenkönig Friedrich II  am 5. Juli 1778 mit dem Einmarsch seiner 80.000 Mann starken Armee  in Böhmen den Bayerischen Erbfolgekrieg. Der Vormarsch kam jedoch wegen Versorgungsschwierigkeiten  zum Stehen. Ohne  Schlacht  bezogen die Soldaten im Oktober  die Winterquartiere. Kampfhandlungen gab's nur um die reifen Zwetschken und auf den Äckern  wo   die Soldaten beider Mächte um  Kartoffeln kämpften. 1779 ging der als "Kartoffelkrieg" oder   "Zwetschkenrummel" verspottete Bayerische Erbfolgekrieg ohne dass ein            Schuss gefallen war zu Ende.  
Da Kaiserin Maria Theresia – im Gegensatz zu ihrem Sohn Joseph II. – von vorneherein eine friedliche Lösung bevorzugte kam  es  auch zu keinen  Kampfhandlungen sondern zum Frieden von Teschen (1779), der von Rußland garantiert wurde.  Österreich  erhielt das ehemals bayerische Gebiet zwischen Donau, Inn und Salzach, das Innviertel, zugesprochen und Karl Theodor behielt Bayern.   | 
         
        
          Artikel IV des Vertages von Teschen aus dem Jahre 1779 
            Dagegen aber, und um diesen Merkmaalen der Zuneigung Ihrer k.k. apostol. Majestät zu entsprechen, überläßt der Herr Kuhrfürst zu Pfalz für sich, seine Erben und Nachfolger der Kaiserinn Königinn Majestät für Sie, Ihre Erben und Nachfolger die Aemter Wildshut, Braunau sammt der Stadt dieses Namens, Mauerkirchen, Fridburg, Mattighofen, Ried, Scharding, und überhaupt den ganzen Antheil Bayerns, welcher zwischen der Donau, dem Inn und der Salza liegt, und einen Theil der burghausischen Regierung ausmacht, in dem Stande, in welchem sich dieser Bezirk gegenwärtig befindet.
                       
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          Nachdem 1779 das Innviertel neu zu Österreich gekommen war wurde, um die Vierteleinteilung zu erhalten, das  Schwartzviertel mit dem Mühlviertel vereinigt. Seitdem wird das  ehemalige Schwartzviertel   als Machland oder unteres Mühlviertel bezeichnet. (das Schwartsviertel wurde auch Schwarzviertel oder Machlandviertel genannt)  | 
         
        
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            - 1809 - Das Innviertel und Teile des Hausruckviertels 
 
            werden  an Bayern abgetreten. 
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          Die Grenze zwischen Österreich und Bayern verlief von 1809 bis 1816 mitten durch unser Gemeindegebiet. Es war dies aber nicht   die einzige Teilung, denn  die zur Pfarre Peuerbach gehörigen Ortschaften Stephansdorf, Seiblberg und Oberspaching wurden verwaltungsmäßig  dem bayerischen Unter-Donaukreises unterstellt, die übrigen bayrisch gewordenen Ortschaften dem Salzachkreises. Grund dafür war die Teilung  nach Pfarrzugehörigkeit. Ferner wurden die  auf der österreichische Seite verbliebenen Ortschaften der Pfarre St. Thomas zugewiesen. Erst im Jahre 1822 trat die alte  Pfarreinteilung wieder in Kraft. Informationen über die  Ortschaften liefert das Topographische Lexikon des Salzachkreises. Gleichwertiges über die im Unter-Donaukreises gelegenen Ortschaften ist nicht bekannt.  | 
         
        
          Weitere Informationen über die Pfarre in dieser Zeit finden Sie unter Pfarrer Summer >>  | 
         
        
          
            
                
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              Die Häuser und Einwohner der Ortschaften in der Gemeinde Michaelnbach welche im Jahre 1812 zum Salzachkreis gehörten sind in dem von Franz Xav. Weilmeyr, erster Registrator bey dem königl. beierschen General-Kommissariat 1812 zusammengestellt und veröffentlicht worden.  
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              Michaelnbach, Pfarrdorf mit 20 Häusern und 111 Seelen, des 1½ Stund    entlegenen Landgericht Grieskirchen, bildet auch eine Gemeinde. Die Pfarr    pastoriert 177 Familien oder 757 Seelen, davon sich 4 zur protestantischen    Religion bekennen. Der Sprengl erstreckt sich über 1 Dorf, 17 Weiler, 27    Einöden und 110 Häuser.  | 
               
            
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              Haus, Weiler mit 25 Seelen und 3 Häusern, der Pfarr Michaelnbach und    des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen: bildet mit der Umgebung eine    Gemeinde.  | 
               
            
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              Furth, Einöde mit 1 Hause und 12 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr    und des Landgericht Grieskirchen davon sie 1 Stund entlegen. (Wiedenöd)  | 
               
            
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              Zelly, Weiler mit 27 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr und des Landgericht    Grieskirchen davon er 1 Stund entlegen hat 7 Häuser.  | 
               
            
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              Schappened, Weiler mit 8 Seelen, der Gemeinde    Tollet, der Pfarr und des Landgericht Grieskirchen, davon er 1 Stund entlegen, hat 2 Häuser.   | 
             
            
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              Niederwödling, Weiler mit 9 Häusern und 35 Seelen, der Gemeinde    Tollet, der Pfarr und des Landgericht Grieskirchen davon er 1 Stund entlegen  | 
             
            
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              Schickened, Weiler mit 21 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr Taufkirchen    und des 2 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 3 Häuser.  | 
             
            
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              Unter-Spöck, Weiler mit 24 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Parr Taufkirchen und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 4 Häuser  | 
             
            
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              Pulsam, Weiler mit 23 Seelen und 5 Häusern, der Gemeinde Tollet, der Pfarr    Taufkirchen und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Pollesbach, Weiler mit 5 Häusern, der Gemeinde Tollet, der Pfarr Taufkirchen    und des Landgericht Grieskirchen davon er 1 Stund entlegen.  | 
             
            
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              Ober-Reitbach, Weiler mit 9 Häusern und 61 Seelen, der Gemeinde und Pfarr    Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Unter-Reitbach, Weiler mit 45 Seelen, der Gemeinde Haus, und Pfarr Michaelnbach,    und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Krumbach, Weiler mit 52 Seelen und 7 Häusern, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach,    und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Haid, Weiler mit 92 Seelen und 20 Häusern, der Gemeinde Haus und Pfarr    Michaelnbach, und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Holzing, Weiler mit 27 Seelen und 3 Häusern, der Gemeinde Haus und Pfarr    Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Maierdobl, Weiler mit 8 Häusern und 64 Seelen, der Gemeinde und Pfarr    Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Haghof, Weiler mit 20 Seelen und 2 Häusern, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach,    und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Aichet, Weiler bey Kiesenberg mit 16 Seelen, der Gemeinde Haus, der Pfarr    Michaelnbach, und des obigen (Grieskirchen )2 Stund entlegenen Landgericht. Er    hat 4 Wohn- und 4 Nebengebäude, die halb Schindel halb Strohdächer haben.  | 
             
            
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              Kiesenberg, Weiler mit 49 Seelen und 12 Häusern, der Gemeinde und Pfarr    Michaelnbach, und des 2 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen.  | 
             
            
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              Schelmlahn, Weiler mit 66 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach,    und des 2 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 13 Häuser  | 
             
            
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              Weicking, Weiler mit 29 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach,    und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 5 Häuser  | 
             
            
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              Reichenau, Weiler mit 32 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach,    und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 6 Häuser  | 
             
            
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              Aichet, Weiler bey Grub mit 18 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach,    und des obigen (Grieskirchen )2 Stund entlegenen Landgericht. Er hat 3 Wohn-    und 4 Nebengebäude, davon erstere Schindel - die anderen Strohdächer haben.  | 
             
            
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              Grub, Weiler mit 20 Seelen und 2 Häusern, der Gemeinde Haus und Pfarr    Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 5    Häuser  | 
             
            
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            - 1816 - Das Inn- und -Hausruckviertels wird endgültig zum österreichischen Gebiet.
 
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          Nach der  Niederlage Napoleons  im Jahre 1812 im Feldzug gegen Russland wechselte auch Bayern die Seiten und trat  als erster Staat aus dem napoleonischen Rheinbund von 1806 aus. Die Koalition gegen Frankreich war der Beginn der  im Vertrag von Ried im Oktober 1813 beschlossenen Befreiung von der französischen Herrschaft. Durch diesen Bündniswechsel stand Bayern beim Wiener Kongress 1814/15 auf Seiten der Siegermächte und konnte auf dem Wiener Kongress den Königstitel, die Souveränität und manche Gebietsgewinne aus napoleonischer Zeit behaupten.  
            Am 3. Juni 1814 wurde in Paris die Rückgabe des  Innviertels und des westlichen Hausruckviertels vereinbart. Die Übergabe  verzögerte sich und am 14. April 1816 kam es nach österreichischen Drohungen  zum Münchner Vertrag und der endgültigen Übergabe. Auch Salzburg wurde  der obderennsischen Regierung unterstellt und als fünfter Kreis  Oberösterreichs, so genannter Salzburgkreis, verwaltet. 
          Somit war ab 1816 unsere Gemeinde wieder geeint, die alte  Pfarreinteilung jedoch  trat erst im Jahre 1822 wieder in Kraft.   | 
         
        
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          Auszug aus dem Buch 
"Peuerbach ein rechts-historischer Versuch" 
von Julius Strnad k.k. Bezirksamts- Aktuar | 
         
        
          Dieses Buch beschreibt sehr detailiert die historischen Geschehnisse der Gemeinde und Pfarre Peuerbach und die umliegenden Gemeinden. Es liefert dadurch wertvolle Informationen über die Bayernzeit und deren Auswirkungen auf unsere Gemeinde.  | 
         
        
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          Nach  Artikel Ill. des Wiener Friedens vom 14. Oktober 1809 wurde nebst Salzburg und  dem Inviertel auch der westliche Teil des Hausruckviertels an den Kaiser  Napoleon I. abgetreten; die Grenzlinie wurde vom Dezember 1809 bis März 1810 kommissionel  festgestellt: sie begann an der Donau bei Schlägen, lief den Schlägen-und  Freudentaler-Bach aufwärts bis Beckenhof, von hier westlich zur Strasse zum  Ernecker-und Renauergute, hierauf gerade südlich auf den zwischen Riesching und  Agatha entspringenden Bach bis zu dessen Mündung in den Leitenbach bei  Esthofen, den Leitenbach abwärts bis zum Einflusse in die Aschach, die Aschach  aufwärts bis vor Waizenkirchen, wo sie die Aschach übersezte und in einem  kleinen Kreise den Markt umfing und über den Pfarrhofberg, Webach , Kepling,  Niedemdorf an den Michelnbach lief, von hier über Michelnbach (Von der  Ortschaft Minital wurde nur der Pfarrhof in die neue Grenzlinie einbezogen.),  Haus, Pollesbach, Polheim und Grieskirchen sich fortsezte. Von hier aus  bildeten Gallspach, Meggenhofen, Heft, Gaspoldshofen, Jeding, Niedertalheim und  Schwanenstadt, dann die Ager und der Atersee die neue Grenze.   | 
         
        
          Zur Verwaltung der Staatsgeschäfte im Inviertel und  in den abgetretenen Teilen des Hausruckviertels wurde von dem  General-Intendanten der Armee von Deutschland, de Villemanzy, eine aus 3  Kammern (für das Politicum, die Finanzen und die Justiz) bestehende  Landeskommission zu Ried eingesezt, welche am 11. Jänner 1810 von dem  Intendanten des Inviertels (Camus de Martroy) in Eid und Pflicht genommen  wurde und sodann ihre Wirksamkeit begann. Präsident war Josef v. Aman, früher  Landrichter (Pfleger) zu Friedburg; unter den Justizräten fungirte der bekannte  Pfarrer Judas Thaddä Fink von Engelhartszell.   | 
         
        
          Mit Kurrende vom 20. September 1810 machte dieselbe  bekannt, dass die abgetretenen Landesteile seit 12. September der Krone Baierns  einverleibt seien; der König Max Josef I. von Baiern ergriff mit Patent vom 19.  September 1810 von der neuen Acquisition Besiz und designirte den  Generalkommissär des Salzachkreises, Freiherrn v. Schleich, als Hofkommissär.  Der Akt der Besizname erfolgte zu Ried am 29. September 1810.  | 
         
        
          Zu Folge königlichen Patentes vom 13. Dezember 1810 wurden  das Inviertel und die abgetretenen Teile des Hausruckviertels dem  Unterdonaukreise und dem Salzachkreise in der Weise zugeteilt; dass die Pfarren  Mülheim, Geinberg, Gurten, Senftenbach, Utzenaich, S. Lamprechten, Andorf, Rab,  Peuerbach und Waizenkirchen, sowie alle nördlich dieser Linie gelegenen Pfarren  dem ersteren, das übrige Gebiet· südlich der Linie dem lezteren einverleibt  wurden. 
           (Die Pfarren des  Unter-Donaukreises wurden dem Bistume Passau, jene des Salzachkreises dem  Erzbistume Salzburg untergestellt Der Pfarre Neukirchen wurden die Ortschaften  Wölflau, Hölzing, Holzwür, Dieterstorf, Steinzen , Bräuleiten , Sonleiten,  Beckenhof , Schmiding, Löcking, Ezing, Dörfeled, Gschwent, Miniberg , Satlberg,  Scheibelberg, Wald, Hatzing, Schabetsberg, Kolmbof, Hollerbrunn, Kolmbof,  Riesching aus der Pfarre Agatba zugewiesen. 0esterreichischer Seits wurden die  verbliebenen Ortschaften der Pfarren Waizenkirchen und Michelnbach den Pfarren  Agatha, Prambachkircben und S. Thomas zugewiesen, erst im J. 1822 trat die alte  Pfarreinteilung wieder ein.)  | 
         
        
          Zur Ausübung der kontentiosen Gerichtsbarkeit und  der politischen Geschäfte wurden Landgerichte bestellt, von welchen einzelne  auch als Kriminalgerichte für die Sprengel mehrerer Landgerichte fungirten. Die  Stadt-und Marktgerichte hatten mit leztem Dezember 1810 ihre Gerichtsbarkeit  gänzlich einzustellen, die bestehenden Patrimonialgerichte wurden auf die  willkürliche Gerichtsbarkeit beschränkt.   | 
         
        
          Im Unterdonaukreise wurden als Landgerichte in den  abgetretenen Landesteilen folgende bestellt:  
             
            1. Scharding (I. Klasse) für die Pfarren Schärding,  Reinbach, S. Roman, Münzkirchen, Schärding, Dirsbach, Sigharting, Andorf, S.  Florian, Brunnental, Wernstein, Taufkirchen, Suben, S. Marienkirchen. Eckerding  (mit 5 2/3 Quadrat -Meilen und 22.948 Einwoner);  
              2.  Obernberg (II. Klasse) für die Pfarren Obernberg, Merswang, S. Georgen, Weilbach,  Mülheim, Kirchdorf, Gurten, Geinberg, Reichersberg, S. Lamprechen, Ort,  Münsteuer, S. Martin, Utzenaich (mit 4 Quadrat:-Meilen und 14.742 Eimer);  
              3.  Vichtenstein (III. Klasse) für die Pfarren Vichtenstein und Oesternberg (mit 1 1/6 Quadrat-Meilen und 2648 Einwoner);  
              4.  Waizenkirchen (II. Klasse) für die Pfarren Engelszell, S. Aegidi, Waldkirchen,  Neukirchen, Naternbach, Peuerbach, Heiligenberg, S. Agatha, Waizenkirchen, Rab,  Enzenkirchen, S. Willibald (mit 5 1/10 Quadrat-Meilen und 20.088 Einwoner).  
          Mit  dem Landgerichte Passau wurden die Pfarren Schartenberg und Freinberg (1 2/6 Quadrat-Meilen  und 1201 Einwoner) vereinigt.  
          Die Pfarren Riedau, Dorf a. d. Pram, Kalham,  Zell, Taiskirchen, Wendling, Neumarkt, Taufkirchen, Petting, Michelnbach und  Grieskirchen (3 1/4 Quadrat-Meilen und. 17221 Einwoner) bildeten das Landgericht  Grieskirchen im Salzachkreise.   | 
         
        
          Als  Kriminalgerichte fungirten das Landbrericht Schärding für die Bezirke  Schärding, Waizenkirchen und Obernberg, das Stadtgericht Passau für  Viehtenstein.  
          Rentämter (vglw. Finanzamt) wurden zu Schärding, Obernberg, Waizenkirchen (für Waizenkirchen und  Vichtenstein) und Passau bestellt.  Zum Landrichter zu Waizenkirchen wurde  Franz Xav. Hilger, 1. Assessor zu Schönberg , zum Aktuar der Rechtspraktikant  Michael Schmidt von Dachau, zum Rentmeister der Pfleger Franz Stöger v.  Starhemberg ernannt. Hilger wurde im März 1813 na.ch Kufstein übersezt, an  seine Stelle der vormalige Landrichter in Wiesensteig, Franz Ant. Rossmann  ernannt. Im J. 1816 wurde dieser als Regierungsrat nach Memmingen berufen und  Wilhelm Poppel zum Landrichter bestellt. Statt des nach Waging übersezten  Rentmeisters Stöger trat Franz Lentner ein. Zum Advokaten beim Landgerichte  Waizenkirchen wurde erst im Sommer 1813 der Rechtspraktikant Josef Parzer  ernannt, er wonte aber zu Peuerbach (Nr. 19.) Das Landgericht hatte die  Kanzleien im Hause Nr. 10 zu Waizenkirchen, das Rentamt wurde im Schlosse  Weidenholz untergebracht. Zu Waizenkirchen war die bairische Grenzmaut, zu  Unternbruck bei Prambachkirchen die österreichische.   | 
         
        
          
            Zum Behufe der Steuereinhebung wurden die Pfarren in  Steuergemeinden geteilt. (Naternbach zerfiel in die Gemeinden Naternbach und  Trestleinsbach, Neukirchen in die Gemeinden S. Sixt und Eschenau (ausser dem  Markte).  
              Die Pfarre Peuerbach enthielt nebst dem Markte 5 solche  Gemeinden:  
              Langenpeuerbach (mit den Ortschaften  Langenpeuerbach, Ober-und Unter-Bubenberg, Kepenstegen, Ranna, Thomasberg,  Steingrüneröd, Asing, Teicht, Ort an der Strass, Parz am Oelstampf, Untwisen,  Unterndopl und das Mairgut am Doblhof (627 Einwoner),  
              Steinbruck mit den Dörfern Steinbruck, Enzing, Krotental, Griesbach, Riedberg,  Ober-Erleinsbach, Stiglhof, Windprechting, Stegen, Vest, dem Pechler-und das  Hopfenhaus (Nr. 52 und 5:1) von Peuerbach, dem Stegnergute und Roitenmärtlhause  von Weiret (582 Einwoner)j  
              Kastlingeröd mit den Dörfern Kastlingeröd, Ober-Ensfelden, Spilmansberg, Pühret, Greinsfurt,  Leiten, Achleiten , Hargassen, Hezmansberg, Brandstätten, Nussbaum, Feichten, Höhenstein,  Schiferhub, Pfarrhof Heuberg (632 Einw.);  
              Bruck mit den Orten Nieder-Ensfelden, Sölden, Nieder. Waiding, Unter-Haiberg,  Ober-und Nieder-Aching, Ober-Weiding, Ober-Spahing, Seibelberg, Itzling,  Stefansdorf, Aichet, Parz bei Gattern, Bruck und den Gütern Nr. 4, 5 und 6 von  Feichten, (735 Einwoner) und  
              Mülprenning mit den Dörfern Fuchshub, Wasen, Gschwent, Freiling, Winkel, Hub, Oberngrub,  Mtilprenning, Dunkened, Breitau, Blindenau, Unter-Erleinsbach, Adenbruck,  Razling, Urleinsberg, Wasnerau, Weiret, (821 Einwoner.) 
             (Die Marktrechnung von  Peuerbach für das J. 1816/1817 weist eine Einname von 874 ß. S kr. R. W. und  Ausgaben pr. ;74 ß. 42 kr. R. W. Unter ersteren gehörten 60 ß. an Laudemien, 40  ß. Pachtzinse, 28 ß. 35 kr. Grund· und Ladenzinse 70 ß. 8 kr. Interessen, 37 ß.  11 1/4, kr. besondere Einnamen , 638 ß. 14 kr. Gemeinde Anlagen, unter leztere  die Besoldungen des Marktrichten, des Marktschreibers und Marktdieners mit je  60 ß., des Nachtwächters pr. 24 ß., der Viertelmeister pr. 5 ß. 20 kr., die  Kanzlei·Erfordernisse pr. 13 ß. 35 kr., l.f. Steuern 13 ß. 35 kr.,  herrschaftliche Steuern 146 ß. 6 kr., Deputate und Zerungen 68 ß. 40 1/2, kr.,  Bauten und allgem. Anstalten 254 ft. 13 kr., sonstige Auslagen 21 ß. 9 kr.) 
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          Vorläufig  wurden die bisher bestandenen Steuern eingehoben: im Jare 1810 pro  Dominicali (Herrschaft) die Dominikalsteuer, der Steuerzuschlag und die Beamtensteuer, pro  Rusticali (Unterthanen) die 6 Rüstgelder, der geminderte Pfenningbeitrag, der  Viehaufschlag und das doppelte Weggeld. Es wurden aber auch verschiedene  ausserordentliche Auflagen eingehoben, so im :März 1810 eine ausserordentliche  Haussteuer (von jedem Hause 5 fl.. in Bancozetteln und 1 fl. in R.-W.), eine  Weinsteuer (per Mass 3 kr.) im Juni 1810, eine allgemeine Kriegsumlage (mit 5/16  Perzent des steuerbaren Vermögens) im Dezember 1810 eine weitere Kriegsumlage (pro  Dominicali mit 1/3 der Steuern, pro Rusticali mit einem ganzen  Rüstgelde und der Hälfte des Pfenningbeitrages) im November 1811 und im Oktober  1812, eine ausserordentliche Kriegssteuer im September 1813 
            Am  2. März 1812 wurden 2 Lotterie-Anleihen von 12 und 6 Millionen ausgeschrieben  und am 12. Februar 1813 deren zwangsweise Unterbringung angeordnet. Am 10. Juni  1813 wurde die organische Verordnung über die Errichtung einer Nationalgarde  erlassen und schnell .durchgefürt;  
            Zu Peuerbach  bestand eine Füselier -Kompagnie. Hauptmann war der Marktvorstand Mathias  Schachner (Nr. 23), Oberlieutenant Ignaz Nagel (Nr. 13), Lieutenants waren Mathias  Eckher (Nr. 5) und Georg Fruhwirth (Nr. 35) (Zu Waizenkirchen bildete die  Nationalgarde eine ganze, zu Neukirchen eine halbe Kompagnie, an lezterem Orte  war Augustin Jäger Oberlieutenant und Johann Ecker Lieutenant.) 
          Die  oberste Verwaltungsbehörde im Kreise war das Generalkommissariat zu Passau,  dessen Chef der Kreiskommissär Graf Sigmund von Kreith war. Der bairischen  Verwaltung kann das Zeugnis nicht versagt werden, dass sie zum Besten des  Landes eine energische und stramme, wenn gleich bevormundende war. (Eine gute  Einrichtnng hat sich in PeIlerbach noch aus dem Jare 1810 erhalten: die eines  beeideten Holzrichters.)  | 
         
        
          Im  Herbste 1813 wurde österreichischer Seits eine Armee gegen Baiern aufgestellt,  das bairische Heer sammelte sich am In; die Kriegsgefar wurde jedoch durch die  Rieder-Konvention vom 8. Oktober 1813 beseitigt, wodurch Baiern dem Bunde  gegen Napoleon sich anschloss.  
            Nach  den Schlachten bei Leipzig und Hanau wurden auch in Peuerbach viele gefangene  Franzosen untergebracht, 40 starben und verbreiteten die Krankheit unter die  Marktbewoner und die Pfarrleute. Im Jare 1814 reisten der König von Wirtemberg,  der Kurfürst von Hessen -Kassel, der Grossherzog Von Baden über Peuerbach zum  Wiener Kongresse; auch der Rückmarsch des grösseren Teiles des österreichischen  Heeres erfolgte über Peuerbach, welches auch im Jare 1815 neuerlich 120.000 Mann  passirten.  
            In  Folge Staatsvertrages vom 14. April 1816 erfolgte von Seite Baierns am 1. Mai 1816  die Uebergabe des Inviertels und der abgetretenen Teile des Hausruckviertels.  
            Die  von den Baiern durchgefürte administrative Reform blieb vorläufig bestehen;  erst am 22. Oktober 1819 erfolgte eine allerhöchste. Entschliessung, dass die 5  Landgerichte im Hausruckviertel Frankenmarkt, Vecklabruck, Hag, Grieskirchen  und Waizenkirchen aufzulösen seien, und dass alles in Hinsicht auf die  Civil-und Kriminaljustiz und die politische Verwaltung auf den Fuss vor dem  Jare 1809 zurückzuversezen sei.  
            In Folge dessen wurden mit Regierungsdekret vom 14. Februar  1820 die früheren Distriktskommissariate, Pfleg- und Landgerichte reintegrirt,  das Landgericht Waizenkirchen schloss mit Mai 1820 seine Thätigkeit, mit  welchem Zeitpunkte das Pfleg-und Landgericht Peuerbach wieder auflebte. (Der  befreite Burgfrieden Weidenholz bildete jedoch von nun an innerhalb derselben  Grenzen ein selbstständiges Landgericht.) 
            Das Marktgericht Peuerbach wurde nicht wieder  hergestellt, die Justizverwaltung besorgte das Pfleggericht, die Marktrichter  waren zu blossen Figuranten herabgesunken. In der Periode von 1810-1848 ist überhaupt  die Gemeinde-Autonomie in jeder Richtung völlig vernichtet, selbst der Marktschreiber  sass in der Herrschaftskanzlei.  
          Erst  die Bewegung des Jares 1848 störte dieses patrimoniale Stillleben.   | 
         
        
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